Die Diskussion um die Kreistagswahl im Landkreis Dahme-Spreewald geht in die nächste Runde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus prüft die Kreisverwaltung derzeit, ob sie gegen die Entscheidung vorgehen wird. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kreistagswahl 2024 in einem Wahlkreis wiederholt werden muss.
Hintergrund ist ein Streit um Wahlwerbung der Tierschutzpartei. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Partei ihre Großflächenplakate nicht rechtzeitig aufstellen und sei dadurch benachteiligt worden.
Kreistagswahl Dahme-Spreewald könnte wiederholt werden
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte die Entscheidung Bestand haben, müsste die Kreistagswahl in Dahme-Spreewald im betroffenen Wahlkreis innerhalb von fünf Monaten erneut durchgeführt werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung hätte eine solche Wiederholungswahl jedoch Auswirkungen auf die Sitzverteilung im gesamten Kreistag. Damit könnte sich die politische Zusammensetzung des Gremiums erneut verändern.
Landrat Sven Herzberger sieht das Urteil nach Angaben der Kreisverwaltung kritisch. Der Landkreis hält die Entscheidung in mehreren Punkten für juristisch fragwürdig und lässt deshalb aktuell prüfen, ob ein Antrag auf Berufung gestellt wird. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen ist bislang noch nicht gefallen.
Gemeinde Eichwalde im Mittelpunkt des Verfahrens
Besonders wichtig aus Sicht der Kreisverwaltung: Das Verwaltungsgericht habe keinen Fehler des Landkreises festgestellt. Verantwortlich für die verspätete Genehmigung der Wahlplakate sei vielmehr die Gemeinde Eichwalde gewesen. Genau dieser Umstand spielt bei der rechtlichen Bewertung des Falls eine wichtige Rolle.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bereitet sich die Kreisverwaltung bereits auf mögliche Folgen vor. Eine Wiederholung der Wahl würde nach Angaben des Landkreises einen erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand bedeuten. Solange die rechtliche Prüfung läuft, bleibt jedoch offen, ob es tatsächlich zu einer erneuten Abstimmung kommen wird.
Ob die Kreistagswahl in Dahme-Spreewald tatsächlich wiederholt werden muss, ist damit weiterhin offen. Zunächst wird die Kreisverwaltung ihre rechtliche Prüfung abschließen und anschließend über eine mögliche Berufung entscheiden.
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