Brandenburgs Hochschulen sollen künftig Professuren schneller besetzen und bei der Auswahl von Studierenden mehr selbst entscheiden können. Der Landtag hat ein neues Gesetz beschlossen, das Berufungsverfahren vereinfacht und den staatlichen Hochschulen im Land mehr Verantwortung gibt. Davon kann auch die BTU Cottbus-Senftenberg profitieren.
Hochschulen sollen Professuren schneller besetzen
Bis eine Professur neu besetzt wird, vergeht oft viel Zeit. Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Abstimmungen und Genehmigungen können sich über Monate oder länger ziehen.
Das neue Gesetz soll genau diese Verfahren beschleunigen. Brandenburgs Hochschulen bekommen künftig dauerhaft das Recht, Berufungen selbst vorzunehmen. Berufung und Ernennung liegen damit künftig direkt bei den Hochschulen. Damit werden Entscheidungswege kürzer. Zusätzliche Zustimmungen und Anzeigen sollen in vielen Fällen wegfallen. Die Hochschulen können dadurch schneller reagieren, wenn sie eine passende Person für Forschung und Lehre gefunden haben.
Mehr Spielraum bei Spitzenberufungen
Das Gesetz schafft außerdem neue Möglichkeiten für sogenannte Spitzenberufungen. Neben den bisherigen Exzellenzberufungen werden künftig auch Profilberufungen möglich.
Dabei geht es um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die besonders gut zu einem Fachbereich oder zum Schwerpunkt einer Hochschule passen. In bestimmten Fällen sollen Verfahren schneller laufen können. Teilweise kann auch auf eine klassische öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Für die Hochschulen bedeutet das mehr Flexibilität – sie können gezielter auf Entwicklungen reagieren und Forschende ansprechen, die zu bestimmten Themen oder Zukunftsfeldern passen.
Für die Lausitz kann das besonders interessant sein. Themen wie Strukturwandel, Energie, Digitalisierung, Gesundheit, Umwelt oder neue Technologien spielen an der BTU Cottbus-Senftenberg und anderen Einrichtungen der Region eine wichtige Rolle.
Weniger Bürokratie, mehr Verantwortung vor Ort
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist der Abbau von Bürokratie. Künftig soll es weniger detaillierte Vorgaben geben. Entscheidungen sollen stärker dort getroffen werden, wo die Fachkenntnis sitzt: direkt an den Hochschulen.
Beteiligungen bleiben weiterhin möglich. Sie sollen aber klarer begrenzt und schneller organisiert werden. Damit soll verhindert werden, dass Berufungsverfahren durch zu viele Abstimmungsrunden unnötig verzögert werden.
Auch gemeinsame Forschungseinheiten, die über Drittmittel finanziert werden, bekommen mehr Handlungsspielraum. Sie sollen eigene Berufungsrechte erhalten können. Das kann zum Beispiel dann wichtig werden, wenn Hochschulen mit Unternehmen, Forschungsinstituten oder anderen Partnern zusammenarbeiten.
Hochschulen können Studierende individueller auswählen
Nicht nur bei Professuren ändert sich etwas. Auch bei der Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen sollen die Hochschulen künftig mehr Möglichkeiten bekommen.
Neben Schulnoten können dann stärker individuelle Kriterien berücksichtigt werden. Dazu können Auswahlgespräche gehören, aber auch besondere Leistungen oder Erfahrungen. Wer zum Beispiel erfolgreich an Wettbewerben teilgenommen hat oder auf andere Weise besondere Fähigkeiten nachweisen kann, könnte davon profitieren.
Das soll helfen, Studienplätze passender zu vergeben. Denn eine gute Abiturnote zeigt viel, aber nicht immer alles. Motivation, praktische Erfahrungen, besondere Talente oder Engagement können ebenfalls wichtig sein. Für junge Menschen kann das neue Möglichkeiten eröffnen. Gleichzeitig bleibt entscheidend, wie die einzelnen Hochschulen ihre Auswahlverfahren künftig konkret gestalten.
BTU und Lausitz im Wettbewerb um kluge Köpfe
Die Reform gilt für alle staatlichen Hochschulen in Brandenburg, damit betrifft sie auch die BTU Cottbus-Senftenberg.
Die Universität ist für Cottbus und die Lausitz ein wichtiger Standortfaktor. Sie bildet Fachkräfte aus, betreibt Forschung und arbeitet an Themen, die für die Region eine große Bedeutung haben. Schnellere Berufungen können helfen, neue Studiengänge aufzubauen, Forschungsschwerpunkte zu stärken und die Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Einrichtungen auszubauen.
Wenn es gelingt, gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Cottbus, Senftenberg oder an andere Hochschulstandorte zu holen, kann das langfristig auch den Strukturwandel in der Lausitz unterstützen.
Land sieht neuen Standortvorteil
Wissenschaftsministerin Manja Schüle bewertet das neue Gesetz als wichtigen Schritt für Brandenburg. Das Land wolle seinen Hochschulen mehr Vertrauen geben und sie im internationalen Wettbewerb stärken.
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