Nach fast drei Monaten gibt es jetzt Entwarnung für viele Geflügelhalter im Landkreis Dahme-Spreewald: Die Restriktionszonen wegen der Newcastle-Krankheit werden aufgehoben. Damit endet auch die Stallpflicht.
Newcastle-Krankheit im Landkreis Dahme-Spreewald: Maßnahmen aufgehoben
Die Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 05/2026 und Nr. 08/2026 treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Betroffen waren Geflügelhaltungen in Bestensee und Königs Wusterhausen. Damit entfallen sämtliche dort angeordneten Maßnahmen. Auch die Pflicht, Geflügel ausschließlich im Stall zu halten, endet.
Im Landkreis Dahme-Spreewald war Anfang März erstmals ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Insgesamt wurden innerhalb von fünf Wochen 21 Ausbrüche bestätigt.
Über 600 Kontrollen durchgeführt
Nach Angaben des Landkreises mussten während der Tierseuchenbekämpfung mehr als 600 Kontrollen durchgeführt werden. Unterstützung bekam das Veterinäramt dabei auch von anderen Landkreisen und praktizierenden Tierärzten.
Der zuständige Beigeordnete Stefan Wichary spricht von einer „Mammutaufgabe“. Seit dem 7. April seien keine weiteren Ausbrüche mehr festgestellt worden.
Veranstaltungen mit Geflügel bleiben verboten
Ganz vorbei ist das Thema allerdings noch nicht. Im Landkreis gelten weiterhin die Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 06/2026 und Nr. 09/2026. Deshalb bleiben Veranstaltungen mit Geflügel im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald weiterhin untersagt. Auch die Wiederbelegung betroffener Betriebe mit Tieren ist noch nicht automatisch erlaubt.
Veterinäramt mahnt weiter zur Vorsicht
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ruft alle Geflügelhalter weiter zur Vorsicht auf. Besonders wichtig bleiben Biosicherheitsmaßnahmen.
Futter und Wasser sollen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Außerdem empfiehlt das Veterinäramt eigenes Schuhwerk für den Geflügelbereich oder Überziehschuhe. Nur so könne das Risiko neuer Ausbrüche möglichst gering gehalten werden.
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