Verbraucherzentrale Brandenburg vor drastischen Einschnitten
10. April 2025
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einem massiven Rückbau ihrer Angebote – und das bereits ab diesem Jahr. Grund ist der neue Haushaltsentwurf der Landesregierung, über den am Donnerstag (10. April 2025) im Brandenburger Landtag erstmals beraten wird. Das Land plant demnach eine Förderung, die mehr als 330.000 Euro unter dem tatsächlichen Bedarf liegt – mit dramatischen Folgen für die Menschen in Brandenburg.
Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, spricht von einem drohenden „Kahlschlag beim Verbraucherschutz“. Sollte die geplante Kürzung Realität werden, müssten Beratungsstellen geschlossen und die mobile Beratung in 32 Orten eingestellt werden. Auch die zentrale Terminvergabe am Telefon könnte entfallen.
Rumpke warnt: „Wir müssten landesweit Angebote streichen – genau da, wo Menschen dringend Hilfe brauchen.“
Weniger Geld – weniger Hilfe
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat im vergangenen Jahr rund 2,59 Millionen Euro an institutioneller Förderung erhalten. Für das Jahr 2025 meldete sie aufgrund von Tarifsteigerungen und Inflation einen Bedarf von rund 2,73 Millionen Euro an. Laut aktuellem Haushaltsentwurf sollen aber nur 2,4 Millionen Euro fließen – das entspricht einer Kürzung um über 12 Prozent.
Konkret bedeutet das: Kündigungen beim Personal, das in vielen Regionen den einzigen Ansprechpartner für Verbraucherfragen bietet – etwa zu Energieverträgen, Mieten, Online-Abzocke oder Schuldenfallen.
Senioren und Menschen auf dem Land besonders betroffen
Die mobile Beratung ist für viele Brandenburger:innen der einzige direkte Kontakt zur Verbraucherzentrale. Seniorenrat-Vorsitzender Wolfgang Puschmann kritisiert:
„Nicht jeder kann online oder mit dem Smartphone seine Rechte durchsetzen. Gerade ältere Menschen brauchen vor Ort Unterstützung.“
Auch der DGB Berlin-Brandenburg schlägt Alarm: Katja Karger, Vorsitzende, nennt den Sparkurs ein „fatales Signal in Zeiten wachsender Unsicherheit“.
Schutz in der Krise – Verbraucherschützer fordern Kurswechsel
Die VZB hatte während der Corona-Pandemie und Energiepreiskrise vielen Menschen mit Rat und rechtlicher Unterstützung geholfen. In vielen Fällen ging sie juristisch gegen unlautere Anbieter, Abzocker und Betrüger vor – im Sinne tausender Brandenburger:innen.
Die jetzt geplanten Kürzungen widersprechen laut Kritikern nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern gefährden auch das Vertrauen in politische Versprechen.
Katja Karger vom DGB: „Die Verbraucherzentrale zu schwächen, während viele Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen – das passt nicht zusammen.“
Was jetzt passiert
Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs findet am 10. April im Landtag statt. Die Verbraucherzentrale und ihre Partner fordern, die Kürzungen dringend zurückzunehmen – und die Förderung wie vereinbart anzupassen, statt zu reduzieren. Sonst, so warnen sie, droht Brandenburg ein Rückzug der Verbraucherberatung auf breiter Fläche.
Die Pressemitteilung:
„Kahlschlag beim Verbraucherschutz“
Zur ersten Lesung im Landtag: Haushaltsentwurf sieht über 330.000 Euro zu wenig für Verbraucherzentrale vor / Vor-Ort-Beratung für Brandenburger Verbraucher:innen gefährdet
Nach den Plänen der Landesregierung würde die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in 2025/26 und 2027 deutlich weniger Förderung erhalten, als für den Erhalt ihrer aktuellen Arbeit notwendig ist. Damit müsste sie ihre landesweite Verbraucherberatung und Hilfe für die Menschen drastisch einschränken. Mitgliedsverbände und die Verbraucherzentrale appellieren an die Koalitionspartner, die notwendige Unterstützung bereitzustellen.
Land Brandenburg will Förderung sofort und für die nächsten Jahre reduzieren
Die Landesregierung plant laut aktuellem Haushaltsentwurf bereits für das laufende Jahr 2025 erhebliche Einschnitte bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale. Diese entsprechen einer Kürzung von mehr als zwölf Prozent gegenüber dem tatsächlichen Bedarf. „Würden die Sparpläne Wirklichkeit, hätte dies erhebliche Einschränkungen zur Folge“, so Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB. „Die Verbraucherzentrale müsste einzelne Beratungsstellen schließen, die mobile Beratung an 32 Orten im ländlichen Brandenburg sowie die telefonische Terminvereinbarung ganz einstellen“ so Rumpke weiter.
„Wir brauchen für alle Menschen einen einfachen Zugang zu unabhängiger Hilfe in Rechtsfragen. Die Vor-Ort-Beratung ist auch für ältere Menschen in Stadt und Land essenziell, man kann nicht alles nur online machen“, so Wolfgang Puschmann, Vorstandsvorsitzender des Seniorenrates des Landes Brandenburg, der mit seinem Verein Mitglied bei der Verbraucherzentrale ist.
Verbraucherzentrale an der Seite der Menschen in Preiskrise und Corona-Zeit
Der Verbraucherzentrale kommt in Krisenzeiten eine besondere Rolle zu, so stand der Verein den Menschen in den unsicheren Zeiten von Pandemie und Energiepreiskrise stets mit erster Hilfe zur Seite. Dabei geht die VZB auch mit Abmahnungen und vor Gericht konsequent gegen unlautere Anbieter vor und hilft so direkt einer Vielzahl geschädigter Bürger:innen.
„Eine unabhängige Verbraucherberatung ist unabdingbar, um die Brandenburgerinnen und Brandenburger in unsicheren Zeiten zu schützen. Ein solcher Kahlschlag sendet kein gutes Signal ins Land, in dem die Unzufriedenheit mit den herrschenden Verhältnissen bereits hoch ist“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg und ebenfalls Mitglied bei der Verbraucherzentrale. „Wir fordern die Koalitionspartner auf, die Institution Verbraucherzentrale gemäß den Festlegungen in Koalitionsvertrag und Mehrjahresvereinbarung in ihrer heutigen Form zu erhalten“, so Karger, Puschmann sowie Rumpke einhellig.
Kürzungen stehen Ankündigungen der Koalitionspartner entgegen
Die geplanten Einschnitte bei den institutionellen Mitteln widersprechen dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, Verbraucher:innen in den herausfordernden Zeiten mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu begegnen und die Verbraucherzentrale auskömmlich zu fördern. In der Kürzung der institutionellen Zuwendung sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs für das Land Brandenburg findet am Donnerstag, den 10. April 2025, im Parlament statt.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Brandenburg. Im Jahr 2024 hat sie dabei 2.591.900 Euro erhalten.
In der aktuell gültigen, für 2024 bis Ende 2027 geschlossenen Mehrjahresvereinbarung mit dem Land Brandenburg heißt es unter anderem: „Das für Verbraucherschutz verantwortliche Ministerium bringt in die Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eine Förderung der VZB ein, die auch Tariferhöhungen bei den Personalkosten und Inflationsausgleiche bei den Sachkosten sowie Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2028 beinhaltet.“
Aufgrund von Tarifsteigerungen und Inflation liegt der Bedarf zum Erhalt des Status-quo des Vereins für 2025 bei 2.733.743 Euro. Bislang wurden übergangsweise 2.291.900 Euro für das aktuelle Jahr teilbewilligt, laut aktuellem Haushaltsentwurf soll die VZB jeweils 2.400.000 Euro für die Jahre 2025/26 sowie 2027 erhalten. Diese Fördersumme liegt nicht nur unter dem vorherigen Niveau, sondern bedeutet allein für das laufende Jahr eine Deckungslücke von über zwölf Prozent.
Beim Bedarf der VZB machen fixe Personalkosten den größten Teil des Budgets aus, Sachkosten sind mit beispielsweise Mieten und für Energie kaum flexibel. Sollte das Land seine Pläne umsetzen, drohen daher Kündigungen und damit der Wegfall eines beträchtlichen Teils des Beratungs- und Serviceangebots.