Parkkralle in Guben: Die Stadt will künftig bei offenen Forderungen in bestimmten Fällen Autos stilllegen lassen. Damit sollen Schulden konsequenter eingetrieben werden.
Parkkralle als letztes Mittel
Die Parkkralle kommt nicht sofort zum Einsatz. Sie ist ausdrücklich als letztes Mittel gedacht, wenn alle anderen Schritte zur Begleichung offener Forderungen ausgeschöpft sind.
Betroffen sind sowohl eigene Forderungen der Stadt als auch Fälle, in denen andere Behörden um Unterstützung bitten. Pro Jahr rechnet die Stadt mit etwa 25 bis 50 Einsätzen.
So funktioniert die Maßnahme
Wird eine Parkkralle angebracht, kann das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Zusätzlich wird ein Pfandsiegel angebracht und ein Hinweis sichtbar im Fahrzeug hinterlassen.
Der Halter wird schriftlich informiert. Ziel ist es, Druck aufzubauen und offene Forderungen schnell zu klären.
Erfolgsquote in anderen Städten hoch
Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen: Die Parkkralle wirkt. In vielen Fällen werden Schulden nach der Maßnahme schnell beglichen.
Auch in der Region wird dieses Instrument bereits eingesetzt. Jetzt zieht Guben nach und will damit den eigenen Haushalt entlasten.
Stadt setzt weiter auf Gespräche
Trotz der neuen Maßnahme bleibt das Ziel, Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen zu finden. Die Parkkralle soll vor allem dort greifen, wo vorher keine Einigung möglich war.
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