75 Rettungswache Klinikum für Rettnungsdienst

Rettungsdienst bleibt gebührenfrei: Notruf 112 löst keine Rechnung aus

Gute Nachrichten für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Wer den Notruf 112 wählt, muss auch künftig keine Gebührenbescheide fürchten. Landkreise und Krankenkassen haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein neues Kostenmodell für den Rettungsdienst geeinigt. Gesundheitsministerin Britta Müller spricht von einem „wichtigen Signal für die Bevölkerung“.


Neues Finanzierungsmodell beschlossen

Nach langem Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg steht jetzt fest: Die umstrittenen Festbeträge in acht Landkreisen entfallen ab dem 1. Juli 2025. Die Einigung wurde zwischen dem Landkreistag und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen. Sie betrifft konkret die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße sowie Teltow-Fläming.

Damit wird auch klargestellt: Niemand muss für die Alarmierung des Rettungsdienstes selbst zahlen. Die bislang diskutierten Gebührenbescheide für Patientinnen und Patienten, die keinen Krankentransport nach sich ziehen, sind vom Tisch.


Rettungsdienst bleibt kommunale Aufgabe – Reform auf Bundesebene gefordert

Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz verpflichtet die Landkreise, einen funktionierenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren, die von den Krankenkassen übernommen werden. Doch Unklarheiten über bestimmte Kostenarten, etwa bei sogenannten Leerfahrten oder Fehleinsätzen, hatten zu Konflikten geführt.

Gesundheitsministerin Britta Müller fordert deshalb eine zügige Reform des Rettungsdienstes auf Bundesebene. Besonders bei Fehleinsätzen – also medizinischer Hilfe ohne Krankenhaus-Transport – fehle eine bundeseinheitliche Regelung.


Transparente Kosten-Leistungsrechnung vereinbart

Grundlage der neuen Einigung ist eine überarbeitete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die gemeinsam mit Landkreisen, Städten und Krankenkassen erarbeitet wurde. Sie legt fest, welche Posten wie etwa Personalkosten, Investitionen in Rettungswachen oder Aus- und Fortbildung künftig angesetzt werden dürfen.

Wichtig: Nur wirtschaftlich nachvollziehbare und rechtlich zulässige Kosten dürfen eingerechnet werden. Sollten Gerichte bestimmte Kostenarten wie Leerfahrten als unzulässig einstufen – etwa im laufenden Normenkontrollverfahren zur Gebührensatzung Teltow-Fläming – müssen diese in Zukunft ausgeschlossen werden.


Ministerin Müller: „Der Notruf darf keine Rechnung auslösen“

Gesundheitsministerin Müller betont: „Schnelle Hilfe darf keine Kostenfrage sein. Wer den Notruf wählt, muss sich sicher fühlen – und nicht überlegen, ob danach eine Rechnung kommt.“ Sie lobt das Verfahren als beispielhaft: Offene Gespräche zwischen Landkreisen und Kassen, die auf Augenhöhe geführt wurden, hätten diese Lösung erst möglich gemacht.

Die Ministerin bleibt aber dabei: Ohne bundesgesetzliche Klarstellung zu Fehlfahrten bleibt das Thema ein Flickenteppich. Die Länder stoßen bei dieser Frage an Grenzen – hier sei der Gesetzgeber in Berlin gefordert.

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