Die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag zu Sprachregelungen in Verwaltung und Ehrenamt in einer erneuten Abstimmung abgelehnt. Damit ist der zuvor beanstandete Beschluss nicht bestätigt worden.
Oberbürgermeister Tobias Schick hatte die erste Entscheidung beanstandet. Radio Cottbus berichtete. Deshalb musste die Stadtverordnetenversammlung noch einmal darüber abstimmen.
Cottbuser Sprachregeln: Zweite Abstimmung kippt Antrag
An der erneuten Abstimmung nahmen 34 von 47 Stadtverordneten teil. 17 stimmten gegen den Antrag, 15 dafür, zwei enthielten sich. Damit fand der Antrag keine Mehrheit mehr.
Hauptsatzung war entscheidender Punkt
Eingebracht worden war der Antrag von der AfD und einer weiteren Fraktionsgemeinschaft. Ziel war, in offiziellen Schreiben der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung auf genderbezogene Sonderzeichen zu verzichten.
Außerdem sollte das generische Maskulinum genutzt werden, wenn keine neutrale Formulierung möglich ist.
Dem stand allerdings die Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz entgegen. Dort ist geregelt, dass bei fehlender geschlechtsneutraler Bezeichnung die weibliche und männliche Form verwendet werden muss.
Erster Beschluss beanstandet
Ende Juni hatte der Antrag zunächst eine Mehrheit bekommen. Damals stimmten 20 Stadtverordnete dafür, 18 dagegen, bei drei Enthaltungen. Nach der Beanstandung durch den Oberbürgermeister musste der Antrag erneut auf die Tagesordnung. In der zweiten Abstimmung fiel das Ergebnis nun anders aus.
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