Oberbürgermeister Tobias Schick beanstandet Cottbuser Beschluss zu Sprachregeln

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 15. Juli 2026“.Liveblog ansehen

Cottbus‘ Oberbürgermeister Tobias Schick beanstandet den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Sprachregelungen für Verwaltung und Ehrenamt.

Die Entscheidung wurde fristgerecht an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung übermittelt. Damit muss der Antrag in der nächsten Sitzung erneut zur Abstimmung gestellt werden.

Beschluss hatte keine knappe Mehrheit

Der Beschluss war in der Öffentlichkeit teilweise als „Gender-Verbot“ bezeichnet worden. Eingebracht wurde der Antrag von den Fraktionen AfD und MIB/ZSC. In der Sitzung am 24. Juni hatte der Antrag keine knappe Mehrheit erhalten.

Hauptsatzung steht dem Beschluss entgegen

Nach rechtlicher Prüfung sieht die Stadtverwaltung einen Verstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Dort ist bereits geregelt, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form gewählt werden muss, sofern keine neutrale Form möglich ist.

Im Antrag war dagegen die Verwendung des generischen Maskulinums gefordert und beschlossen worden. Eine Änderung der Hauptsatzung könne jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen.

Sonderzeichen wie Genderstern und andere Formen werden in offiziellen Dokumenten der Verwaltung bereits vorher nicht verwendet. Das entspricht den aktuellen Empfehlungen des Rates der deutschen Rechtschreibung.

Ehrenamtliche sollen nicht vorgeschrieben bekommen, wie sie schreiben

Ein weiterer Punkt: Der Oberbürgermeister sieht sich nicht befugt, ehrenamtlich Tätigen in Fraktionen, Ortsbeiräten und weiteren Gremien vorzuschreiben, wie sie reden oder schreiben sollen.

Bleibt eine Mehrheit bei dem Beschluss, wird er erneut beanstandet. Danach prüft die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit.

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Autor: Redaktion

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