Landgericht Cottbus

Urteil im Fall Lauchhammer: 10 Jahre und 6 Monate Haft

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Am Landgericht Cottbus ist das Urteil nach der tödlichen Verfolgungsfahrt bei Lauchhammer gesprochen worden. Der Angeklagte ist zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah den Tatvorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge als erfüllt an – nicht jedoch Mord.


Gericht folgt nicht der Forderung nach lebenslanger Haft

Im Prozess war zentral, ob der Tod des Polizisten bewusst in Kauf genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Das Gericht kam jedoch zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Es sah keine nachweisbare Tötungsabsicht und entschied sich deshalb gegen eine Verurteilung wegen Mordes.

Die Richter sagen ganz klar: Der Angeklagte ist zwar mit extrem hoher Geschwindigkeit durch Lauchhammer gerast und hat dabei bewusst das Leben anderer Menschen gefährdet.

Aber: Laut mehrerer Gutachten soll der Angeklagte den Polizisten erst eine Sekunde vorher gesehen haben, bevor er ihn überfahren hat. Also erst in dem Moment, als Maximilian Stoppa aus dem Polizeiauto ausgestiegen ist. 

Das Gerichts sagt, das war zu wenig Zeit, um bewusst den Entschluss zu fassen, den Beamten zu töten. Aber eben dieser Entschluss ist Voraussetzung für ein Urteil wegen Mordes.


Verurteilung nach tödlicher Verfolgungsfahrt bei Lauchhammer

Der Fall hatte in der Lausitz und darüber hinaus große Betroffenheit ausgelöst.

Mit dem Urteil ist das Strafmaß nun zwar gesprochen, juristisch abgeschlossen könnte der Fall aber noch nicht sein. Revision ist möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert.


Unterschiedliche Reaktionen im Gerichtssaal

Nach der Entscheidung zeigte sich der Angeklagte erleichtert. Die Reaktion der Nebenklage von Fassungslosigkeit geprägt.

Besonders tragisch: Die Frau des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, hat mit dem getöteten Polizisten Maximilian Stoppa ein fünfjähriges Kind.


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Autor: Redaktion

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