In Brandenburg sollen Beschäftigte im Ordnungsamt künftig besser geschützt werden. Im Landtag läuft dazu eine Debatte über eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes. Im Gespräch sind unter anderem Bodycams, Stichschutzwesten, aber auch Taser und Schlagstöcke.
Ordnungsamt soll mehr Schutz bekommen
Hintergrund ist nach Angaben von Innenminister Jan Redmann ein Anstieg von Gewalt gegen Menschen, die als Vertreter des Staates wahrgenommen werden. Dazu zählen aus Sicht der CDU auch Mitarbeitende im Ordnungsamt. Ziel ist es, ihren Schutz bei Einsätzen und Kontrollen zu verbessern.
Die CDU will deshalb im Zuge der geplanten Gesetzesänderung zusätzliche Einsatzmittel ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um technische Unterstützung, sondern auch um einen klaren rechtlichen Rahmen für den Einsatz solcher Mittel.
Taser und Schlagstöcke sorgen für Streit
Besonders umstritten ist die Frage, ob Beschäftigte im Ordnungsamt künftig auch mit Tasern oder Schlagstöcken ausgestattet werden könnten. Während die CDU diesen Vorstoß unterstützt, sieht die SPD darin eine problematische Annäherung an Befugnisse der Polizei.
Die Sozialdemokraten setzen stattdessen stärker auf Bodycams und Stichschutzwesten. Aus ihrer Sicht darf das staatliche Gewaltmonopol nicht verwischt werden. Genau an diesem Punkt liegt der Streit innerhalb der Koalition.
Auch aus den Ordnungsämtern kommt Kritik
Selbst aus den Ordnungsämtern gibt es Vorbehalte gegenüber Tasern. Kritiker sehen darin eine klare Grenzüberschreitung hin zu Mitteln, die bislang vor allem der Polizei zugeordnet werden. Gleichzeitig wird aber auch eingeräumt, dass Bedrohungen und gefährliche Situationen im Einsatz zunehmen. Diese Einschätzung zieht sich durch die aktuelle Debatte.
Klar ist deshalb schon jetzt: Mehr Schutz für das Ordnungsamt ist politisch gewollt. Offen ist allerdings noch, welche Ausrüstung am Ende tatsächlich kommen soll.
Gesetzesänderung braucht noch Zeit
Eine sofortige Entscheidung gibt es noch nicht. Zunächst wurde die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesnovelle zu erarbeiten. Bis diese vorliegt, dürfte noch einige Zeit vergehen. Welche Mittel am Ende tatsächlich im Gesetz landen, ist weiter offen.
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