Brandenburg bundesweit vorn beim Zurückholen von Unterhaltsvorschuss

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Montag, 27. Juli 2026“.Liveblog ansehen

Brandenburg gehört bundesweit zu den Ländern, die beim Unterhaltsvorschuss vergleichsweise erfolgreich Geld von säumigen Elternteilen zurückholen. 2025 lag die sogenannte Rückholquote bei 19,3 Prozent. Damit landet Brandenburg deutschlandweit auf Platz drei und ist Spitzenreiter unter den ostdeutschen Bundesländern.

Unterhaltsvorschuss hilft, wenn ein Elternteil nicht zahlt

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für sein Kind zahlt.

Alleinerziehende können diese Unterstützung beim Jugendamt beantragen. Der Staat zahlt dann zunächst Geld aus und versucht später, die Summe vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzubekommen. Wie gut das gelingt, hängt unter anderem davon ab, ob die zahlungspflichtige Person überhaupt genug Einkommen hat.

Der Vorschuss wird aus Steuergeld finanziert. Der Bund übernimmt 40 Prozent der Kosten, die Länder tragen 60 Prozent.

Brandenburg unterstützt rund 31.000 Kinder

In Brandenburg wurden 2025 rund 116,7 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt.

Davon profitierten landesweit etwa 31.000 Kinder und Jugendliche. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte holten anschließend rund 22,6 Millionen Euro zurück. Mit einer Rückholquote von 19,3 Prozent steht Brandenburg damit im bundesweiten Vergleich gut da. Nur Bayern und Baden-Württemberg lagen noch davor.

Berlin bleibt auf deutlich mehr Kosten sitzen

In Berlin wurden im vergangenen Jahr rund 182,1 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss für 47.344 Kinder und Jugendliche ausgezahlt.

Zurückgeholt wurden davon etwas mehr als 27 Millionen Euro. Die Rückholquote lag damit bei rund 14,9 Prozent. Zwar ist das besser als in einigen Vorjahren, im bundesweiten Vergleich bleibt Berlin aber weiter im hinteren Bereich. Noch schlechter schnitten zuletzt nur Hamburg und Bremen ab.

Debatte über künftige Altersgrenze

Aktuell kann der Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien plant allerdings eine Änderung. Demnach soll die Zahlung künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag möglich sein. Nach ihren Angaben wären davon bundesweit etwa 80.000 Jugendliche betroffen.

Für viele Alleinerziehende wäre eine solche Änderung spürbar. Denn der Unterhaltsvorschuss ist für Familien oft ein wichtiger Baustein, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

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Autor: Redaktion

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