Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen in Brandenburg wird vorerst nicht gestoppt. Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus hält die Landesregierung an ihrem Kurs fest.
Regierung bleibt bei Rückforderungen der Corona-Soforthilfe
Die Brandenburger Landesregierung sieht aktuell keinen Anlass, die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen auszusetzen. Wirtschaftsministerin Martina Klement erklärte, dass derzeit keine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden soll.
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, das in zwei Fällen zugunsten von Klägern entschieden hatte. Dennoch will das Land diese Bewertung vorerst nicht übernehmen. Darüber berichtete zuvor die „Märkische Oderzeitung“.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entscheidend
Stattdessen wartet Brandenburg auf eine Klärung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort sollen die unterschiedlichen Urteile zur Rückzahlung der Hilfen geprüft werden.
Erst danach will die Landesregierung entscheiden, ob Änderungen notwendig sind.
Warum die Corona-Soforthilfe Brandenburg zurückgefordert wird
Zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 sollten die Hilfen Selbstständige und kleine Unternehmen schnell absichern. Viele Betriebe mussten während des Lockdowns schließen.
Später verschärfte der Bund jedoch die Bedingungen: Entscheidend waren nun ausschließlich Betriebskosten. Brandenburg passte daraufhin seine Richtlinien an – und fordert seitdem teilweise ausgezahlte Gelder zurück.
Tausende Fälle betroffen
Die Zahlen zeigen das Ausmaß:
- Rund 76.800 Anträge wurden gestellt
- Etwa 577 Millionen Euro bewilligt
- Über 20.700 Empfänger zahlten freiwillig zurück
- In 7.600 Fällen gab es Rückforderungsbescheide
- Knapp 1.600 Widersprüche, davon über 600 erfolgreich
In rund 1.000 Fällen wurden Rückforderungen bestätigt – daraus entstanden 129 Klagen. Die Gerichte entschieden bislang nicht einheitlich.
Kritik und Unsicherheit bleiben
Die Rückforderungen sorgen weiterhin für Unsicherheit bei Unternehmen und Selbstständigen. Unterschiedliche Gerichtsurteile verstärken die Verwirrung zusätzlich.
Eine endgültige Klärung wird erst vom Oberverwaltungsgericht erwartet.
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