Wer in bestimmten Zeiträumen der Corona-Pandemie in Cottbus ein Bußgeld zahlen musste, könnte jetzt Anspruch auf eine erneute Prüfung haben. Das teilt die Stadt Cottbus/Chóśebuz in einer aktuellen Pressemitteilung mit.
Corona-Bußgeld Cottbus: Verfassungsgericht kippt Teile der Verordnungen
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat einzelne Regelungen zu befristeten Eindämmungsmaßnahmen aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Damit fehlt für bestimmte Bußgeldbescheide die Rechtsgrundlage.
Betroffen sind ausschließlich Bescheide, die auf Regelungen basieren, die vom Gericht für nichtig erklärt wurden. Das betrifft konkret die Zeiträume:
- 2. November 2020 bis 30. November 2020
- 8 . März 2021 bis 28. März 2021
Insgesamt handelt es sich laut Stadt um 31 Verfahren aus November 2020 sowie neun Verfahren aus März 2021.
Wiederaufnahme des Verfahrens möglich
Über die betreffenden Bußgelder kann im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens neu entschieden werden. Antragsberechtigt sind unter anderem die Betroffenen selbst oder die Staatsanwaltschaft – nicht jedoch die Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Die Stadt kündigt an, die relevanten Akten an die Staatsanwaltschaft zu übersenden und eine Wiederaufnahme anzuregen.
Betroffene müssen selbst aktiv werden
Bürgerinnen und Bürger, die in den genannten Zeiträumen ein Bußgeld gezahlt haben, sollten eigenständig prüfen, ob sie eine Wiederaufnahme beantragen wollen.
Ein entsprechender Antrag kann:
- durch einen Rechtsanwalt
- oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus
gestellt werden. Dabei müssen der gesetzliche Grund für die Wiederaufnahme sowie entsprechende Beweismittel angegeben werden.
Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu Rückzahlungen kommt, entscheidet das jeweilige Verfahren.

























