Das Lausitzer Seenland wird weiter zum Wasserparadies ausgebaut. Seit dem 19. Juni 2025 sind der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees offiziell für den Schiffsverkehr freigegeben – ein bedeutender Schritt für Tourismus und regionale Entwicklung.
Freie Fahrt auf neuen Wasserwegen
Mit der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung hat das Land Brandenburg weitere Seen für den Bootsverkehr freigegeben. Damit wächst die schiffbare Seenkette im Süden Brandenburgs spürbar – und das mit einheitlichen Regeln auf sächsischer wie brandenburgischer Seite.
So darf künftig gefahren werden
- Großräschener See: Maximal 15 km/h für Kleinfahrzeuge
- Geierswalder & Partwitzer See: Bis zu 30 km/h erlaubt
- Nachtfahrten: Erstmals auch nachts auf Geierswalder und Partwitzer See möglich
- Segelverbot: Gilt ab sofort in den verbindenden Kanälen zwischen den Seen
Einheitliche Regeln und neue Chancen
Das Ziel: gleiche Bedingungen auf beiden Seiten der Landesgrenze. Damit sollen nicht nur mehr Freizeitangebote entstehen, sondern auch die Natur besser geschützt und die Region wirtschaftlich gestärkt werden.
Meilenstein für das Lausitzer Seenland
Die Schifffahrtsfreigabe ist nicht nur ein weiterer Etappensieg bei der Umgestaltung der Bergbaufolgelandschaft – sie bringt auch neue Impulse für Tourismus, Freizeit und Gewerbe. Die Region macht sich bereit für mehr Gäste, neue Wasserwege und stärkeren wirtschaftlichen Aufschwung.