Auf der Bahnstrecke Cottbus-Görlitz ist es an Christi Himmelfahrt zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. In der ODEG-Regionalbahn 65 soll ein Mann ohne Fahrschein eine Zugbegleiterin mit einem Messer bedroht haben.
Einsatz beginnt am Vormittag in der RB65
Nach den geschilderten Angaben wurde die Bundespolizei gegen 10:40 Uhr über die Lage informiert. Demnach war in dem Zug ein Mann ohne Fahrschein festgestellt worden. Im weiteren Verlauf soll er die Zugbegleiterin mit einem Messer bedroht haben.
Daraufhin rückten Streifen der Bundespolizei und der Landespolizei nach Schleife aus. Dort stoppte der Zug seine Weiterfahrt.
Lage in Schleife wird vor Ort gesichert
Die zuerst eintreffenden Kräfte der Landespolizei sicherten die Situation und eine Person. Zu diesem Zeitpunkt bestand laut Einsatzkräften keine akute Bedrohungslage mehr.
Nach dem Eintreffen der zuständigen Bundespolizeibeamten wurden die Zugbegleiterin und weitere Mitreisende befragt, um den Ablauf zu klären.
Messer soll nach Kontrolle im Koffer gefunden worden sein
Nach den Aussagen der Beteiligten betrat ein 22-jähriger polnischer Staatsangehöriger in Schleife den Zug. Er habe später angegeben, nach Hagenwerder und anschließend weiter nach Polen reisen zu wollen.
Als die Zugbegleiterin ihn nach einem Fahrschein gefragt habe, soll der Mann wortlos ein Küchenmesser gezogen und sitzend vor sich gehalten haben. Die Zugbegleiterin habe die Situation als gefährlich eingeschätzt, sich sofort entfernt und den Notruf verständigt.
Zunächst wurde bei dem Mann kein Messer gefunden. Später entdeckten die Einsatzkräfte bei der Zuordnung mehrerer Gepäckstücke in seinem Koffer ein Messer, das nach Angaben der Zugbegleiterin der Beschreibung entsprach.
Mann vorläufig festgenommen und später entlassen
Der Mann wurde zunächst vorläufig festgenommen und zur Dienststelle gebracht. In seiner Vernehmung erklärte er, er habe lediglich etwas essen wollen. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Zugbegleiterin die Situation als Bedrohung wahrgenommen habe.
Einen Fahrschein konnte er nicht vorlegen. Nach seinen Angaben habe er diesen bereits vernichtet.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wurde der Mann anschließend wieder aus dem Gewahrsam entlassen.
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