E-Scooter

Sechsjähriger mit E-Scooter auf Fußweg gestoppt

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Montag 8. Juni 2026“.Liveblog ansehen

In Großziethen im Landkreis Dahme-Spreewald hat die Polizei einen erst sechs Jahre alten Jungen auf einem E-Scooter gestoppt. Das Kind war am Freitag allein auf einem Gehweg unterwegs.

Nach Angaben der Polizei hatte der Roller weder ein Versicherungskennzeichen noch den vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Die Beamten verständigten daraufhin den Vater des Jungen, der seinen Sohn abholte. Nach seinen Angaben war der E-Scooter ein Geschenk zur Einschulung.

E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt

In Deutschland dürfen E-Roller im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Außerdem benötigen die Fahrzeuge eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen.

Auch der Ort der Fahrt war nicht erlaubt. E-Roller dürfen nicht auf Gehwegen genutzt werden. Sie müssen auf Radwegen oder – falls keine vorhanden sind – auf der Fahrbahn fahren.

Polizei stoppt Kind rechtzeitig

Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der Fall sorgt dennoch für Diskussionen, weil die Nutzung von E-Scootern durch Kinder erhebliche Gefahren birgt.

Die Polizei konnte den Jungen rechtzeitig stoppen, bevor es zu einem Unfall kam.

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Autor: Redaktion

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