Im Raubprozess Cottbus ist das Urteil gefallen: Ein 39-jähriger Mann aus Großräschen wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Cottbus sprach ihn unter anderem wegen besonders schweren Raubes, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel – damit ist das Urteil rechtskräftig.
Mehrere Straftaten innerhalb weniger Monate
Im Mittelpunkt des Raubprozess Cottbus standen Taten zwischen September 2024 und März 2025.
Zunächst war der Angeklagte im September 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. In Großräschen fuhr er mit einem Audi, obwohl er nie einen Führerschein besessen hatte.
Im Oktober 2024 drang er in einen Baustellencontainer am Sedlitzer See ein und entwendete Starkstromkabel sowie eine Kabeltrommel. Das Gericht bewertete dies als besonders schweren Diebstahl.
Flucht vor der Polizei durch mehrere Orte
Besonders spektakulär: Im Januar 2025 lieferte sich der Mann eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei.
Mit einem nicht zugelassenen Audi raste er durch Schwarzheide, weiter über Schipkau und Klettwitz bis in ein Waldgebiet bei Hörlitz. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf.
Eine strafbare Nötigung sah das Gericht jedoch nicht, da die Polizisten ausweichen oder abbremsen konnten.
Raub in Schwarze Pumpe als schwerste Tat
Den Kern des Raubprozess Cottbus bildete ein Vorfall im März 2025 in Schwarze Pumpe. Gemeinsam mit einem Mittäter suchte der Angeklagte eine Wohnung auf.
Dort entwendete er unter Vorhalt eines Schraubenziehers ein Mobiltelefon, 50 Euro Bargeld, eine EC-Karte sowie zwei Flaschen Schnaps. Das Gericht stufte die Tat als besonders schweren Raub in einem minderschweren Fall ein.
Persönliche Situation spielte Rolle im Verfahren
Nach Überzeugung der Kammer hatte sich die Lebenslage des Angeklagten nach dem Tod seines Vaters im Jahr 2024 deutlich verschlechtert. Alkohol- und Drogenkonsum sowie instabile Lebensumstände prägten diese Zeit.
Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde jedoch nicht angeordnet. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah keinen Hang im rechtlichen Sinne, der dies erforderlich gemacht hätte.
Strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus. Strafschärfend wurde berücksichtigt, dass der Mann einschlägig vorbestraft war und während laufender Bewährung erneut Straftaten beging.
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