In Cottbus wird demnächst kontrolliert, ob eure Vierbeiner auch richtig gemeldet sind – die Hundesteuer allein reicht da nicht mehr aus. Was sich ändert, worauf ihr achten müsst und warum sogar die Hundewiesen bald Zäune bekommen:
Neue Hundehalteverordnung: Jetzt wird’s ernst
Ab Mitte Juli wird die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz gezielt prüfen, ob Hundehalter ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht zur Hundehaltung nachkommen. Die Grundlage dafür bildet die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg, die seit einem Jahr gilt.
Meldepflicht bei der Ordnungsbehörde – unabhängig von der Hundesteuer
Wer in Cottbus einen Hund hält, muss dies künftig zwingend beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit anzeigen – zusätzlich zur Anmeldung beim Steueramt. Ein Datenabgleich zwischen den beiden Behörden ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig, daher erfolgen die Kontrollen nun unabhängig voneinander.
5.000 Hunde, aber nur 2.000 Anzeigen
Nach Angaben von Manuel Helbig, Leiter des zuständigen Fachbereichs, haben bislang etwa 2.000 Halter ihren Hund gemeldet. Dabei sind rund 5.000 Tiere steuerlich registriert – ein deutlicher Hinweis darauf, dass viele Cottbuser die neue Vorschrift bislang nicht beachtet haben.
So funktioniert die Anzeige
Wer seinen Hund noch nicht gemeldet hat, kann dies unbürokratisch per E-Mail an ordnungsaufgaben@cottbus.de erledigen. Für Rückfragen stehen die Nummern 0355 612 2312 oder 0355 612 3714 zur Verfügung.
Hundewiesen bekommen Zäune
Parallel zu den Kontrollen kündigt die Stadt Verbesserungen für Hundehalter an: Die Hundewiesen an der Sanzebergstraße und in der Zimmerstraße werden demnächst eingezäunt, um die Sicherheit für Tier und Mensch zu erhöhen.