Ab sofort können Städte und Gemeinden in Brandenburg deutlich schneller Aufträge vergeben – ganz ohne aufwändige Verfahren. Mit der Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) gelten seit dem 19. Juni 2025 neue Wertgrenzen für kommunale Beschaffungen. Das Ziel: Mehr Effizienz, weniger Bürokratie und stärkere lokale Wirtschaft.
Aufträge einfacher, schneller, regionaler
Innenminister René Wilke spricht von einem „logischen und notwendigen Schritt“, um Kommunen endlich am Bürokratieabbau teilhaben zu lassen. Vor allem für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen eröffnen sich jetzt neue Chancen: Weniger Papierkram, mehr Auftragspotenzial. Denn auch Wirtschaftsminister Daniel Keller betont: „Die neue Regelung wirkt wie ein Investitionskatalysator – zwischen Entscheidung und Umsetzung vergeht jetzt deutlich weniger Zeit.“
Das sind die neuen Wertgrenzen:
- Direktaufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro (vorher 3.000 Euro)
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 221.000 Euro
- Freihändige Vergabe von Bauleistungen bis 1 Million Euro (vorher 100.000 Euro)
- Sonderregelungen für Geflüchtetenunterkünfte gelten jetzt bis 31.12.2030
Kommunen profitieren doppelt
Durch die neue Verordnung sollen kommunale Prozesse nicht nur schneller, sondern auch zielgerichteter und wirtschaftlicher ablaufen. Der zusätzliche Handlungsspielraum ermögliche es Städten und Gemeinden, wichtige Investitionen zügiger umzusetzen – von der Schulmodernisierung bis zum Straßenbau.