Die Bundespolizei hat in der Nacht zum Donnerstag auf der A15 bei Forst die Einreise von 15 georgischen Staatsangehörigen in einem Reisebus verhindert. Sie wurden nach Polen zurückgewiesen, weil sie die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland nicht erfüllten.
Kontrolle in Reisebus auf der A15
Kontrolliert wurde gegen 3:30 Uhr ein aus Polen kommender Reisebus mit türkischen Kennzeichen im Bereich der Einreisekontrolle auf der A15.
Alle Reisenden konnten zunächst gültige Reisepässe vorzeigen. Bei der weiteren Überprüfung stellte die Bundespolizei jedoch bei mehreren Personen Probleme mit den Einreisevoraussetzungen fest.
Ein 24-Jähriger war mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt, das im Mai 2025 durch das Landesamt für Einwanderung Berlin verhängt worden war. Weil ihm die Verfügung zuvor nur in Abwesenheit zugestellt worden war, konnte laut Bundespolizei kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen werden. Die Beamten händigten ihm die Verfügung aus, erhoben eine Sicherheitsleistung und wiesen ihn anschließend nach Polen zurück.
Einreise trotz Aufenthaltsverbot verhindert
Bei einem 29-jährigen Mann lag eine Ausschreibung zur Festnahme vor. Hintergrund war ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde Krefeld.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein. Trotz eines gültigen tschechischen D-Visums wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert. Auch er wurde nach Polen zurückgewiesen.
13 weitere Personen ohne ausreichende Dokumente
Weitere 13 georgische Staatsangehörige konnten laut Bundespolizei keine Dokumente vorlegen, die zur Einreise nach Deutschland berechtigen.
Bei der Befragung sollen sie zudem widersprüchliche Angaben gemacht haben. Die Bundespolizei verweigerte deshalb auch ihnen die Einreise. Teilweise wurden Sicherheitsleistungen erhoben, anschließend erfolgte die Rückweisung nach Polen.
Andere Businsassen durften weiterreisen
Nicht alle Reisenden des Busses waren von den Maßnahmen betroffen. Andere Fahrgäste legten gültige niederländische Visa oder polnische Aufenthaltstitel vor. Weitere Personen konnten nachweisen, dass sie für das Busunternehmen tätig waren. Nach der Prüfung ihrer Unterlagen durften diese Menschen die Reise fortsetzen.
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