Neue Entwicklung im Fall der zwei Todesopfer von Ortrand: Ein 81-jähriger Tatverdächtiger sitzt wieder in Untersuchungshaft. Das berichtet der rbb unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Der Mann war zuvor wegen seines Gesundheitszustands von der Untersuchungshaft verschont worden. Nach einer erneuten gerichtlichen Prüfung wurde nun wieder ein Haftbefehl erlassen.
Der 81-Jährige steht im Verdacht, in Ortrand im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine 45-jährige Frau und einen 57-jährigen Mann getötet zu haben.
Zwei Tote in Ortrand: Gericht ordnet erneut Untersuchungshaft an
Wie der rbb am Mittwoch, 28. Oktober 2026, berichtet, hat das Amtsgericht Senftenberg die Haftfähigkeit des Tatverdächtigen erneut geprüft.
Dabei sei das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die zuvor festgestellte Haftuntauglichkeit nicht mehr vorliegt.
Daraufhin wurde ein neuer Haftbefehl erlassen.
Der zuständige Staatsanwalt Alexander Hilder bestätigte die Entwicklung nach Angaben des rbb gegenüber Antenne Brandenburg.
Der 81-Jährige befindet sich damit erneut in Untersuchungshaft.
Warum der Tatverdächtige zuvor auf freiem Fuß war
Der Mann war bereits im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen in Ortrand in den Fokus der Ermittler geraten.
Wegen seines schlechten Gesundheitszustands war er zwischenzeitlich jedoch als nicht haftfähig eingestuft worden.
Deshalb durfte er die Untersuchungshaft verlassen und nach Hause zurückkehren.
Die neue Entscheidung des Amtsgerichts Senftenberg bedeutet, dass dieser Grund für die Haftverschonung nach der aktuellen gerichtlichen Bewertung nicht mehr besteht.
Der Tatverdächtige kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
45-jährige Frau und 57-jähriger Mann getötet
Hintergrund sind tödliche Schüsse in Ortrand.
Der 81-Jährige wird verdächtigt, eine 45 Jahre alte Frau und einen 57 Jahre alten Mann getötet zu haben.
Welche Beziehung zwischen dem Beschuldigten und den beiden Todesopfern bestand, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hat dazu nach den vorliegenden Medienberichten keine Angaben gemacht.
Auch weitere Einzelheiten zum möglichen Motiv werden in der aktuellen Berichterstattung nicht genannt.
Ermittlungen im Fall Ortrand
Mit der erneuten Untersuchungshaft gibt es eine wichtige Entwicklung in dem Verfahren.
Die Entscheidung betrifft zunächst die Frage, ob der Beschuldigte wieder in Untersuchungshaft genommen werden kann.
Eine gerichtliche Feststellung seiner Schuld ist damit nicht verbunden. Für den 81-Jährigen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen zum Stand des Ermittlungsverfahrens oder zu einem möglichen Gerichtstermin liegen in den vorliegenden Medienberichten nicht vor.
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