Schule

Guben startet Anmeldung für Schulanfänger 2027/2028

Eltern in Guben können ihre Kinder für das Schuljahr 2027/2028 an zwei Grundschulen anmelden. Die Stadt hat jetzt die Termine für die Friedensschule und die Corona-Schröter-Grundschule veröffentlicht. Die Anmeldungstermine liegen im Dezember 2026.

Diese Kinder werden 2027 schulpflichtig

Die Schulpflicht beginnt am 1. August 2027 für alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden. Das betrifft Kinder mit einem Geburtsdatum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2027 sechs Jahre alt werden, können die Schule auf Antrag der Eltern ebenfalls besuchen.

Anmeldung an zwei Gubener Grundschulen möglich

Eltern können ihre Kinder an folgenden Schulen anmelden:

Friedensschule Grundschule
Schulstraße 4, 03172 Guben

Corona-Schröter-Grundschule
Corona-Schröter-Straße 25, 03172 Guben

Termine an der Friedensschule

Die Friedensschule bietet die Anmeldungen am 1., 2. und 3. Dezember 2026 an. Eltern können ab dem 18. November einen Termin vereinbaren. Das geht telefonisch unter 03561 / 2598 oder online über das Schulportal Brandenburg. Die Schule lädt außerdem am Mittwoch, 18. November, von 16 bis 18 Uhr zu einem Tag der offenen Tür ein.

Termine an der Corona-Schröter-Grundschule

Die Corona-Schröter-Grundschule nimmt Anmeldungen am 3., 7. und 8. Dezember 2026 entgegen. Eltern können zwischen dem 10. und 25. November einen Termin vereinbaren. Dafür stehen die Telefonnummer 03561 / 547967 und ebenfalls das Schulportal Brandenburg zur Verfügung. Der Tag der offenen Tür findet dort am Mittwoch, 2. Dezember, von 16 bis 18 Uhr statt.

Diese Unterlagen müssen Eltern mitbringen

Bei der Anmeldung müssen Eltern ihr schulpflichtiges Kind persönlich in der Grundschule vorstellen.

Zusätzlich brauchen sie:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular
  • die Geburtsurkunde
  • die Sprachstandfeststellung aus der Kita
  • den Masern-Impfnachweis
  • gegebenenfalls einen Nachweis zum alleinigen Sorgerecht

Auch Nachweis zur Sprachstandsfeststellung notwendig

Eltern müssen außerdem nachweisen, dass ihr Kind an der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an der Sprachförderung teilgenommen hat. Als Befreiungsnachweis akzeptiert die Stadt zum Beispiel bei einer Kita außerhalb Brandenburgs eine Kopie des Betreuungsvertrages. Bei einer sprachtherapeutischen Behandlung gilt ein Nachweis des Logopäden.

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Autor: Redaktion

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