Cottbus will künftig drei weitere öffentliche Bereiche mit Kameras überwachen. Die Stadt plant Standorte am Blechen Carré, am Eingang zur Spremberger Straße mit Blick auf die Synagoge und am Zelt in Sachsendorf. Noch kann die Stadt die Pläne allerdings nicht umsetzen: Dafür braucht sie zunächst eine neue gesetzliche Grundlage des Landes Brandenburg.
Kameras am Blechen Carré, in der Sprem und in Sachsendorf
Oberbürgermeister Tobias Schick stellte die drei geplanten Standorte in seinem Bericht vor der Stadtverordnetenversammlung vor.
Die Stadt möchte Kameras künftig in folgenden Bereichen einsetzen:
- im Umfeld des Blechen Carrés
- am Eingang zur Spremberger Straße mit Blick auf die Synagoge
- am Zelt in Sachsendorf
Zusätzlich behält die Stadt nach eigenen Angaben den Neustädter Platz und den Vorplatz des Hauptbahnhofs im Blick. Dort plant Cottbus derzeit allerdings noch keine neuen Kameras. Die Stadt will zunächst beobachten, wie sich die Lage entwickelt.
Neues Gesetz soll Kommunen mehr Möglichkeiten geben
Bisher setzt das geltende Ordnungsrecht der kommunalen Videoüberwachung im öffentlichen Raum enge Grenzen. Deshalb arbeitet das Land Brandenburg an einer umfassenden Überarbeitung des Ordnungsbehördengesetzes. Das Innenministerium hatte bereits im September angekündigt, dass Kommunen künftig beispielsweise Kriminalitätsschwerpunkte mit Kameras überwachen können sollen. Nach dem inzwischen bekannt gewordenen Entwurf sollen Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Gruppen im öffentlichen Raum mit Bild und Ton erfassen dürfen. Voraussetzung sollen konkrete Tatsachen sein, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an einem Ort erwarten lassen. Außerdem sollen Kommunen die Überwachung kenntlich machen.
Gesetz ist noch nicht beschlossen
Fest steht aber auch: Cottbus kann die drei neuen Kamerastandorte noch nicht sofort umsetzen. Die geplante Neufassung des Ordnungsbehördengesetzes hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht abgeschlossen. Das derzeit gültige Gesetz stammt in seiner Grundfassung aus dem Jahr 1996 und wurde zuletzt 2024 geändert. Erst wenn das Land die neuen Befugnisse tatsächlich beschließt und in Kraft setzt, kann Cottbus prüfen, wie die Stadt die geplanten Kameras rechtssicher betreibt.
Videoüberwachung beschäftigt Cottbus schon länger. Im März nahm die Stadt erste Kameras an der historischen Stadtmauer in Betrieb. Dort richten sich die Kameras aufgrund der bisherigen Rechtslage allerdings gezielt auf das Bauwerk. Eine umfassendere Überwachung des angrenzenden öffentlichen Raums erlaubt die bisherige Gesetzeslage nur eingeschränkt. Die Stadt hatte sich deshalb bereits mehrfach für zusätzliche rechtliche Möglichkeiten eingesetzt.
Stadt will Kameras flexibel einsetzen
Cottbus will die geplante Technik nicht automatisch dauerhaft an denselben Orten lassen. Oberbürgermeister Tobias Schick kündigte an, Kameras wieder abzubauen, wenn die Stadt sie an einem Standort nicht mehr benötigt oder sie dort ihre Wirkung nachhaltig erreicht haben. Dann könnte die Stadt die Technik auch an anderen Stellen einsetzen. Parallel will die Verwaltung prüfen, welche weiteren Befugnisse das neue Ordnungsbehördengesetz den kommunalen Mitarbeitern geben könnte. Wann Cottbus die Kameras am Blechen Carré, an der Spremberger Straße und in Sachsendorf tatsächlich installieren kann, hängt deshalb zunächst vom weiteren Gesetzgebungsverfahren in Potsdam ab.
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