Unternehmen in Brandenburg sollen sich künftig einfacher um öffentliche Aufträge bewerben können. Seit Dienstag gilt für Kommunen das sogenannte Best-Bieter-Prinzip. Damit müssen nicht mehr alle Bewerber von Beginn an sämtliche Eignungsnachweise einreichen.
Nachweise nur noch für aussichtsreiche Bewerber
Künftig sollen die umfangreichen Unterlagen erst von den Unternehmen verlangt werden, die tatsächlich für einen Zuschlag infrage kommen. Bislang mussten grundsätzlich alle Firmen ihre Nachweise vollständig einreichen – unabhängig davon, wie gut ihre Chancen auf den Auftrag waren.
Die Landesregierung verspricht sich davon weniger Bürokratie auf beiden Seiten. Unternehmen müssen weniger Unterlagen zusammenstellen. Gleichzeitig sollen Verwaltungen weniger Dokumente prüfen müssen.
Kleinere Unternehmen sollen profitieren
Besonders kleine und mittlere Betriebe sollen von der neuen Regelung profitieren. Für sie war der Aufwand bei öffentlichen Vergabeverfahren bislang teilweise eine zusätzliche Hürde. Das neue Verfahren gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen in Brandenburg. Die entsprechende Änderung für die kommunalen Vergaben ist am 25. August in Kraft getreten.
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