Nach fast zwei Jahrzehnten ist ein großes Flurbereinigungsverfahren an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen beendet. Das Verfahren „Oberer Landgraben 2. BA“ lief 19 Jahre und sollte Folgen des Braunkohletagebaus ausgleichen. Betroffen war ein Gebiet von insgesamt 595 Hektar rund um Haidemühl, Proschim, Lieske, Groß Partwitz und Bluno.
Mit der Neuordnung wurden Grundstücke neu zugeschnitten, Eigentumsverhältnisse geklärt und Voraussetzungen für eine bessere landwirtschaftliche Nutzung geschaffen.
Flurbereinigung schafft Platz für Oberen Landgraben
Ausgangspunkt war der Ausbau des Oberen Landgrabens durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft. Der Graben wird für die Flutung der Lausitzer Seenkette benötigt.
Für den Ausbau mussten insgesamt 19,5 Hektar private Flächen in Anspruch genommen werden. Dadurch wurden Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen sowie bestehende Wege- und Gewässerstrukturen teilweise durchschnitten. Genau diese Nachteile sollten mit der Flurbereinigung ausgeglichen werden.
595 Hektar an Landesgrenze neu geordnet
Das Verfahren umfasste Flächen auf beiden Seiten der Landesgrenze in Brandenburg und Sachsen.
Schon vor dem Ausbau waren viele Grundstücke klein und stark zersplittert. Teilweise bestanden zudem unklare Grundstücksgrenzen und Probleme bei der Erschließung. Im Zuge der Neuordnung wurden Grundstücksgrenzen neu vermessen und anschließend Grundbuch sowie Liegenschaftskataster angepasst – damit sollen Eigentümer wieder klare rechtliche Verhältnisse und die vollständige Verfügungsgewalt über ihre Flächen haben.
Von der Neuordnung profitieren auch landwirtschaftliche Betriebe. Eigentums- und Pachtflächen wurden zusammengeführt, sodass größere und besser nutzbare Bewirtschaftungseinheiten entstanden sind. Gleichzeitig verbessert das Projekt die Agrarstruktur und berücksichtigt den regionalen Wasserhaushalt.
Brandenburg und Sachsen arbeiten über Ländergrenze zusammen
Eine Besonderheit des Verfahrens war die Lage in zwei Bundesländern. Da Brandenburg und Sachsen unterschiedliche Zuständigkeiten und Regelungen haben, mussten die beteiligten Behörden eng zusammenarbeiten. Die Federführung lag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg. Unterstützt wurde das Verfahren unter anderem vom Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg.
Mit der Schlussfeststellung ist die Flurbereinigung jetzt offiziell abgeschlossen. Damit endet nach 19 Jahren ein Verfahren, das sowohl den Ausbau des Oberen Landgrabens als auch eine langfristige Neuordnung der Flächen rund um die ehemalige Tagebauregion ermöglichen sollte.
Auch Grundstückseigentümer und Landwirte vor Ort waren über Jahre in den Prozess eingebunden.
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