Tagebau Nochten: Eigentümer ziehen vor Gericht

Tagebau Nochten: Eigentümer ziehen vor Gericht

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Die Enteignung für den Tagebau Nochten kann zum 1. Januar 2026 vollzogen werden – das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Stopp gestern abgelehnt. Die betroffenen Eigentümer wollen jetzt eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Eigentümer wollen vor das Bundesverfassungsgericht

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurde ohne Begründung veröffentlicht. Nicht bekannt ist, ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Gründe veröffentlicht werden. Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte spricht von einer Entscheidung, die aus seiner Sicht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgebot vereinbar sei. Seine Mandanten wollen deshalb die höchstrichterliche Klärung erzwingen.

Bezug zum Klimaschutzgebot

Erst kürzlich hatte eine Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen – angefordert vom Bundesverfassungsgericht – ähnliche Argumente anderer Kläger gestützt. Für die Eigentümer ist das ein weiterer Grund, gegen die Enteignung juristisch vorzugehen.

Sorge um Orte Rohne und Mulkwitz

Auch Umweltverbände reagieren alarmiert. René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus verweist auf mögliche Rutschungen, die durch den geplanten Abbau verursacht werden könnten. Vergleichbare Ereignisse hatte es 2022 und 2023 am ehemaligen Tagebau Cottbus-Nord gegeben, heute bekannt als Cottbuser Ostsee. Die dortigen Uferabbrüche führten zum sofortigen Stopp geplanter Bebauungen.

Für Nochten sei die Lage ähnlich – nur kritischer, so Schuster. Die geplante 30 Jahre dauernde Flutung berge ein erhöhtes Risiko für Kliffbildungen und Rutschungen. Die GRÜNE LIGA unterstützt deshalb ausdrücklich den Widerstand der Waldeigentümer.

Weiteres Teilfeld noch offen

Über eine mögliche Erweiterung des Tagebaus in das Teilfeld Mühlrose sagt die aktuelle Entscheidung nichts aus. Hierzu läuft ein eigenes Verfahren des Oberbergamtes.

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Autor: Redaktion

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