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Jetzt drohen Zwangsgelder für Eigentümer

24. April 2025


Wer in Brandenburg bis heute keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, muss jetzt mit Konsequenzen rechnen. Das teilte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) mit. Die Finanzämter im Land seien mittlerweile angewiesen worden, für die fehlenden Grundstücke entweder Zwangsgelder festzusetzen oder eine Schätzung der Grundstücksdaten vorzunehmen.

„Die Geduld ist aufgebraucht“, heißt es sinngemäß aus dem Ministerium. Denn die Abgabefrist endete bereits im Januar 2023 – nach einer einmaligen Verlängerung. Ursprünglich hätte die Erklärung schon bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden müssen.

Rund 600.000 Grundstücke ohne Erklärung
Insgesamt betrifft die Grundsteuerreform etwa 3,15 Millionen Flurstücke in Brandenburg. Doch trotz zahlreicher öffentlicher Hinweise und Erinnerungen fehlen laut Ministerium nach wie vor rund 600.000 Erklärungen. Das entspricht fast einem Fünftel aller Grundstücke.

Die Folge: Die Finanzämter haben begonnen, säumige Eigentümer mit Zwangsgeldern zur Abgabe zu bewegen. Wie hoch diese ausfallen, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Maßnahme sei gerecht, betonte Minister Crumbach, da der Großteil der Eigentümer seiner Pflicht pünktlich nachgekommen sei.

Warum die Grundsteuer neu berechnet wird
Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis 2025 wurden in vielen Fällen noch Grundstückswerte aus den 1960er- oder 1930er-Jahren verwendet. Seit Januar 2025 gilt nun das neue Grundsteuermodell, bei dem alle Grundstücke und Gebäude in Brandenburg neu bewertet wurden.

Die so berechnete Grundsteuer fließt direkt an die Kommunen – sie finanzieren damit wichtige Bereiche wie Straßenbau, Schulen, Kitas, Büchereien oder Schwimmbäder. Je schneller die Daten vollständig vorliegen, desto verlässlicher können Städte und Gemeinden ihre Haushalte planen.

Schätzung durch das Finanzamt
Für alle, die ihre Erklärung weiterhin nicht abgeben, droht nicht nur ein Zwangsgeld. Das Finanzamt darf auch selbstständig eine Schätzung vornehmen – ohne weitere Mitwirkung des Eigentümers. Diese kann im Zweifel nachteiliger ausfallen, weil individuelle Besonderheiten dann nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft aus dem Ministerium ist klar: „Wer jetzt noch zögert, riskiert nicht nur Kosten, sondern auch eine möglicherweise ungünstigere Bewertung seines Grundstücks.“

Letzte Chance zur Nachbesserung
Für Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, dies nachträglich online über ELSTER zu erledigen. Wer Unterstützung benötigt, kann sich an Steuerberater oder die Hotlines der Finanzverwaltung wenden.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform in Brandenburg, den Erklärungswegen und wichtigen Fristen gibt es unter: finanzamt.brandenburg.de