Der Landkreis Dahme-Spreewald erlässt ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot wegen extremer Trockenheit.
Spree und Dahme führen zu wenig Wasser
Die Dürre in der Region verschärft sich weiter: Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern im Spreewald ganztägig verboten. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am 3. Juli 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Grund ist der anhaltende Niedrigwasserstand in der Spree und ihren Zuflüssen, der durch fehlenden Regen und hohe Temperaturen weiter sinkt.
Diese Orte sind betroffen
Das Verbot gilt für folgende Gebiete:
- Gemeinde Märkische Heide
- Amt Unterspreewald
- Amt Lieberose/Oberspreewald
- Stadt Lübben
- Stadt Luckau
- Gemeinde Heideblick
Unabhängig davon, ob Wasser im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs oder auf Basis wasserrechtlicher Genehmigungen entnommen wird – die Entnahme ist vollständig untersagt.
Pegel in Leibsch unterschreitet kritische Marke
Der ausschlaggebende Messwert am Pegel Leibsch liegt bereits seit dem 19. Juni 2025 dauerhaft unter dem Mindestabflusswert. Trotz erhöhter Zuflüsse aus sächsischen Speichern und der Talsperre Spremberg konnte der Wassermangel nicht aufgefangen werden. Eine weitere Erhöhung ist nicht möglich, ohne die Speicher in kritische Bereiche zu bringen.
Gefahr für Ökosysteme und Wasserqualität
Um die Wasserqualität zu sichern und ökologische Schäden in den Gewässern zu verhindern, bleibt dem Landkreis laut Wasserbehörde keine andere Wahl: Die komplette Einschränkung der Wasserentnahme sei notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Gewässersystems im Spreewald zu schützen. Auch an den Nebengewässern der Spree wurden die Ausleitungen bereits stark reduziert.
Was gilt ab sofort?
Die neue Verfügung ersetzt die vorherige Regelung vom 17. Juni 2025 (Amtsblatt Nr. 13/2025) und untersagt jegliche Wasserentnahmen rund um die Uhr – bis auf Weiteres. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.