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Stadt Cottbus verhängt neues Grundwasser-nutzungsverbot

17. April 2025


In Cottbus-Ströbitz gilt ab dem 18. Mai 2025 ein erweitertes Verbot zur Nutzung von Grundwasser. Grund ist die Ausbreitung einer gefährlichen Schadstofffahne mit krebserregenden Stoffen aus der ehemaligen Chemiehandelsgesellschaft in der Parzellenstraße. Die Stadt zieht die Notbremse – und schützt damit aktiv die Gesundheit der Bevölkerung.

Die betroffenen Stoffe, sogenannte leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW), wurden zwischen 1954 und 1997 freigesetzt. Sie gelten als krebserregend und erbgutschädigend. Laut Stadt Cottbus wird sich die Schadstoffwolke noch über 100 Jahre im Boden halten. Eine vollständige Sanierung wäre technisch zu aufwendig und teuer.

Mit der neuen Allgemeinverfügung ist jede Nutzung von Grundwasser im betroffenen Gebiet untersagt – kein Brunnenwasser, kein Wasser für Pools oder Gemüsebeete. Auch neue Brunnen dürfen nicht gebohrt werden, und Erdwärmeanlagen sind verboten. Wer in Härtefällen eine Ausnahme braucht, kann einen Antrag stellen.

Betroffen sind unter anderem die Kleingartenanlagen Friedensruh und Alt-Ströbitz, die Sportanlage Wacker Ströbitz sowie zahlreiche Straßen wie Ströbitzer Hauptstraße, Kolkwitzer Straße, Clara-Zetkin-Straße, Wilhelm-Nevoigt-Straße und viele weitere.

Eine Übergangslösung zur Notversorgung mit Brauch- oder Trinkwasser wird derzeit vorbereitet – auch wenn sie noch Zeit braucht. Für alle Fragen stellt die Stadt eine Karte mit dem Geltungsbereich bereit, die am 17. Mai im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Die Stadt betont: „Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.“