Für rund 200 Kinder in Guben steht bald ein wichtiger Schritt an: Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 beginnt im November 2025. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden – also zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren sind – gelten ab 1. August 2026 als schulpflichtig.
Anmeldung an beiden Gubener Grundschulen
Die Anmeldung ist an zwei Schulen möglich:
- Friedensschule Grundschule, Schulstraße 4
- Corona-Schröter-Grundschule, Corona-Schröter-Straße 25
Eltern müssen ihre Kinder persönlich in der Schule vorstellen und zuvor einen Termin vereinbaren.
Anmeldetermine Friedensschule:
📅 18., 19. und 20. November 2025
📞 Terminvereinbarung: 10.–14. November telefonisch unter 03561 / 2598 oder online über schulportal.brandenburg.de (Ü1)
🏫 Tag der offenen Tür: 12. November 2025, 16:00–18:00 Uhr
Anmeldetermine Corona-Schröter-Grundschule:
📅 26., 27. November und 4. Dezember 2025
📞 Terminvereinbarung: 10.–25. November telefonisch unter 03561 / 547967 oder online über schulportal.brandenburg.de (Ü1)
🏫 Tag der offenen Tür: 19. November 2025, 16:00–18:00 Uhr
Wer an keinem der Termine kann, kann sich individuell mit der jeweiligen Schulleitung abstimmen.
Diese Unterlagen müssen mitgebracht werden
Damit die Anmeldung reibungslos klappt, sollten Eltern folgende Dokumente vorbereiten:
1️⃣ Ausgefülltes Anmeldeformular (wird über die Kitas verteilt)
2️⃣ Geburtsurkunde des Kindes
3️⃣ Nachweis über die Sprachstandfeststellung aus der Kita
4️⃣ Masern-Impfnachweis
Zudem ist laut Sprachfeststellungs- und Förderverordnung (SfFV) ein Nachweis über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an einer Sprachförderung vorzulegen.
Als Befreiungsnachweis gilt:
- eine Kopie des Betreuungsvertrags, wenn das Kind eine Kita außerhalb Brandenburgs besucht
- ein Nachweis eines Logopäden, falls das Kind an einer sprachtherapeutischen Maßnahme teilnimmt
Antrag für vorzeitige Einschulung
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schule nach Prüfung der Voraussetzungen.
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