Die bisherigen Flächennutzungspläne von Groß Gaglow und Gallinchen bleiben weiterhin rechtswirksam. Beide Ortsteile hatten ihre eigenen Pläne bereits vor der Eingemeindung nach Cottbus im Jahr 2003 aufgestellt. Erst der neue Flächennutzungsplan für das gesamte Cottbuser Stadtgebiet löst sie künftig ab.
Bis dahin führt die Stadt notwendige Änderungen jeweils parallel zu den entsprechenden Bebauungsplanverfahren durch.
Groß Gaglow: Zwei Änderungen laufen derzeit
Der Flächennutzungsplan für Groß Gaglow gilt seit dem 22. Dezember 2000. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Wassermanns Garten“ passte die Stadt den Plan bereits an. Diese erste Berichtigung gilt seit dem 23. November 2019.
Aktuell laufen zwei weitere Verfahren:
- „Siedlerstraße Nord“: Die Stadtverordneten fassten den Aufstellungsbeschluss am 29. März 2023.
- „Chausseestraße“: Für diese Änderung fiel der Aufstellungsbeschluss am 25. März 2026.
Damit passt die Stadt den bestehenden Flächennutzungsplan schrittweise an neue städtebauliche Planungen an.
Gallinchen: Zwei Änderungen gelten bereits
Auch Gallinchen besitzt weiterhin seinen eigenen Flächennutzungsplan. Er gilt seit dem 31. August 2001. Seitdem hat die Stadt zwei Änderungen abgeschlossen. Die erste Änderung betrifft den Bereich „Kutzeburger Weg“. Die Genehmigung erfolgte am 24. Juni 2003, seit dem 25. Juli 2003 gilt die Änderung. Die zweite Änderung betrifft „Am Birkengrund“. Sie erhielt am 2. Mai 2022 die Genehmigung und gilt seit dem 19. November 2022.
Weitere Verfahren für Waldparksiedlung und Am Telering
Auch in Gallinchen laufen derzeit zwei weitere Änderungen des Flächennutzungsplans. Für die „Waldparksiedlung“ fasste die Stadt am 23. Februar 2022 den Aufstellungsbeschluss. Die vierte Änderung betrifft den Bereich „Am Telering“. Hier startete das Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss vom 26. April 2023.
Neuer Cottbuser Flächennutzungsplan soll alte Pläne ablösen
Die alten Flächennutzungspläne von Groß Gaglow und Gallinchen bleiben so lange gültig, bis der neue Flächennutzungsplan Cottbus/Chóśebuz für das gesamte Stadtgebiet rechtswirksam wird. Bis dahin bildet die Stadt notwendige Anpassungen weiterhin über einzelne Änderungsverfahren ab.
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