Brandenburg erhöht Wasserentgelt: Ab 2027 sollen mehrere Tarife für die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser steigen. Das Landeskabinett hat die geplante Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Unter anderem soll der allgemeine Grundwassertarif um 20 Prozent steigen. Auch für die Trinkwasserversorgung sind höhere Entgelte vorgesehen. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Brandenburg erhöht Wasserentgelt ab 2027
Beim allgemeinen Grundwasser soll das Entgelt von derzeit 11,5 Cent auf 13,8 Cent pro Kubikmeter steigen. Dieser Tarif gilt beispielsweise für gewerbliche und industrielle Wasserentnahmen.
Auch beim Grundwasser für die Trinkwasserversorgung ist eine Erhöhung vorgesehen. Hier soll der Tarif von derzeit 10 Cent auf 12 Cent pro Kubikmeter steigen.
Beide Tarife sollen anschließend erstmals 2032 und danach alle fünf Jahre um jeweils fünf Prozent angehoben werden.
Beim allgemeinen Oberflächenwasser ist ab 2027 eine Erhöhung von 2,3 auf 2,8 Cent pro Kubikmeter geplant.
Was bedeutet die Änderung für Verbraucher?
Das Wassernutzungsentgelt für Grundwasser zur Trinkwasserversorgung wird von den Wasserversorgungsunternehmen an das Land gezahlt. Verbraucher zahlen dieses Entgelt also nicht unmittelbar selbst.
Das Umweltministerium hat allerdings berechnet, wie sich eine vollständige Weitergabe der Erhöhung auswirken könnte.
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 46 Kubikmetern Trinkwasser pro Person und Jahr würden die zusätzlichen zwei Cent pro Kubikmeter rund 92 Cent Mehrkosten im Jahr bedeuten.
Grundlage für die tatsächlichen Trinkwasserpreise sind die jeweiligen kommunalen Wasserversorgungs- und Abgabensatzungen.
Bergbau soll erstmals für Grundwasser zahlen
Eine weitere Änderung betrifft den aktiven Bergbau. Ab 2027 sollen Bergbauunternehmen erstmals ein Wassernutzungsentgelt für Grundwasser zahlen, das sie zur Freihaltung von Braunkohlelagerstätten, Tagebaulöchern oder anderen Lagerstätten abpumpen.
Vorgesehen sind zunächst 5,6 Cent pro Kubikmeter. Dieser Tarif soll bis Ende 2030 gelten. Ab 2031 ist eine jährliche Erhöhung um zehn Prozent geplant.
Neue Regelung für die Landwirtschaft ab 2028
Für die landwirtschaftliche Bewässerung sollen die Änderungen ein Jahr später greifen.
Ab Januar 2028 sind für Grundwasser 1,38 Cent pro Kubikmeter vorgesehen. Gleichzeitig soll die bisherige Sieben-Prozent-Regelung wegfallen. Damit soll künftig die gesamte entnommene Grundwassermenge berücksichtigt werden.
Für Oberflächenwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung sollen ab 2028 0,28 Cent pro Kubikmeter fällig werden.
Die entsprechenden Tarife sollen anschließend alle fünf Jahre um zehn Prozent steigen.
Bis zu 3000 Kubikmeter bleiben kostenfrei
Die bisherige Bagatellgrenze soll bestehen bleiben. Wasserentnahmen von bis zu 3000 Kubikmetern pro Jahr bleiben grundsätzlich kostenfrei.
Umweltministerin Hanka Mittelstädt begründet die Änderungen mit dem notwendigen Schutz der Wasserressourcen und Investitionen in eine langfristig sichere Wasserversorgung.
Die Einnahmen aus dem Wassernutzungsentgelt sind zweckgebunden. Sie sollen unter anderem für Wasserrückhalt, Grundwasserneubildung, Gewässer- und Hochwasserschutz sowie wassersparende Maßnahmen eingesetzt werden.
Bevor die geplanten Änderungen gelten können, muss sich nun der Brandenburger Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
























