Anna Heyer-Stuffer ist neue Vorstandsvorsitzende der Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ in Brandenburg. Sie übernimmt den ehrenamtlichen Vorsitz der Landesstiftung, die Familien in akuten finanziellen Notlagen unterstützt.
Die Stiftung hilft seit mehr als 30 Jahren dort, wo gesetzliche Leistungen nicht greifen oder nicht rechtzeitig ankommen.
Stiftung Hilfe für Familien in Not unterstützt seit 1992
Die Stiftung wurde 1992 auf Initiative der damaligen Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt gegründet. Sie soll Familien schnell helfen, wenn eine finanzielle Krise plötzlich existenziell wird.
Unterstützung kann es zum Beispiel geben, um Energieabschaltungen oder Wohnungslosigkeit zu verhindern. Auch Hilfe für Kinderkleidung, therapeutische Maßnahmen oder eine Ausbildung kann möglich sein.
Das Grundstockvermögen der Stiftung liegt bei 4,6 Millionen Euro.
Anna Heyer-Stuffer bringt Erfahrung aus Politik und Verwaltung mit
Heyer-Stuffer war unter anderem Staatssekretärin im Brandenburger Familienministerium und später Ministerialdirektorin im Bundesfamilienministerium.
Sie bringt damit langjährige Erfahrung in Sozial- und Familienpolitik mit. Themen wie Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenslagen prägen ihren bisherigen Weg.
Als neue Vorsitzende will sie die Arbeit der Stiftung mit fachlicher Erfahrung und sozialem Engagement weiterentwickeln.
Familien sollen schnell Hilfe bekommen
Die Stiftung richtet sich an Familien, die kurzfristig in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Wichtig ist dabei, Hilfe möglichst konkret und schnell möglich zu machen.
Anträge laufen unter anderem über Schwangeren- und Familienberatungsstellen. Sie gehören zu den wichtigen Partnern der Stiftung und begleiten Familien in schwierigen Situationen.
Vorstand wird für fünf Jahre berufen
Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom zuständigen Minister für Soziales und Familie für fünf Jahre berufen. Der Vorstand führt die Stiftung eigenverantwortlich nach Satzung und ist dem Stiftungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig.
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