Brandenburg will das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ändern. Damit könnten Akteneinsicht und Zugang zu behördlichen Informationen im Land künftig stärker eingeschränkt werden.
Das Innenministerium bestätigte gegenüber dem rbb, dass derzeit ein Gesetzentwurf zur Änderung des AIG erarbeitet wird. Begründet wird das unter anderem mit dem Schutz kritischer Infrastruktur.
Informationszugang in Brandenburg: Landesregierung arbeitet an Änderungen
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz regelt in Brandenburg bisher, wie Bürgerinnen und Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Grundsätzlich garantiert das Gesetz bislang jedem ein Recht auf Akteneinsicht, solange keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen. Welche konkreten Änderungen geplant sind, ist noch offen. Das Innenministerium verweist auf laufende interne Abstimmungen.
Schutz kritischer Infrastruktur als Begründung
Nach Angaben des Ministeriums spielt der Schutz kritischer Infrastruktur bei den geplanten Änderungen eine zentrale Rolle. Angesichts verschiedener Bedrohungslagen solle das Gesetz so angepasst werden, dass darauf reagiert werden könne.
Gleichzeitig setzt die Brandenburger Landesverfassung möglichen Einschränkungen Grenzen. Das Recht auf Akteneinsicht ist dort grundsätzlich festgeschrieben.
Debatte auch auf Bundesebene
Die Pläne in Brandenburg fallen in eine Zeit, in der auch auf Bundesebene über Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz diskutiert wird. Dort steht unter anderem die Idee im Raum, Informationen nur noch bei berechtigtem Interesse herauszugeben. Auch eine Beschränkung auf natürliche Personen wird diskutiert.
Mehrere Medien und Organisationen protestieren gegen die Pläne.
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