Fröhliche Kinder in einer Kita

Brandenburg plant neues Kita-Gesetz

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Dienstag, 02. Juni 2026“.Liveblog ansehen

Die Kita-Finanzierung in Brandenburg steht vor einer grundlegenden Reform. Das Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Finanzströme zwischen Land, Kommunen und Trägern neu ordnen soll. Ziel ist es, das bisherige System transparenter, digitaler und weniger bürokratisch zu gestalten.

Kita-Finanzierung soll deutlich einfacher werden

Das bisherige Finanzierungssystem ist über Jahrzehnte gewachsen und gilt als kompliziert. Mit der Reform sollen zahlreiche bisher getrennte Finanzierungswege zusammengeführt werden. Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen Kommunen, Träger und Eltern künftig leichter nachvollziehen können, wie sich die Finanzierung einer Kita zusammensetzt. Auch die Höhe der Landeszuschüsse soll transparenter werden.

Digitale Kita-Datenbank geplant

Ein zentraler Baustein der Reform ist eine neue digitale Kita-Datenbank. Über sie sollen künftig sämtliche Prozesse rund um die Landesfinanzierung abgewickelt werden. Dadurch sollen doppelte Meldungen und zusätzliche Datenerfassungen entfallen. Das Land verspricht sich davon eine deutliche Entlastung für Kommunen und Einrichtungsträger.

Weniger Bürokratie für Kommunen und Träger

Auch bei Anträgen, Bescheiden und Fristen soll es einfacher werden. Die Zahl der Verordnungen im Bereich der Kindertagesbetreuung soll reduziert werden. Künftig werden Finanzierungsverfahren sowie Melde- und Zahlungstermine gebündelt. Das soll für mehr Planungssicherheit bei den Kita-Trägern sorgen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird umgesetzt

Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe. In Brandenburg müssen dafür nur wenige Regelungen angepasst werden, da bereits heute ein weitreichender Betreuungsanspruch besteht. Dazu gehören unter anderem längere Ferienbetreuungszeiten sowie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten.

Änderungen beim Essengeld

Geplant sind außerdem neue Regelungen beim Mittagessen in Kitas. Die Kostenbeteiligung der Eltern soll künftig nach ähnlichen Grundsätzen erfolgen wie bereits an Schulen. Familien mit geringem Einkommen können die Kosten weiterhin über Leistungen für Bildung und Teilhabe übernehmen lassen.

Landtag entscheidet über Gesetz

Mit der Zustimmung des Kabinetts ist das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Nun befasst sich der Landtag mit dem Entwurf. Nach Angaben des Bildungsministeriums soll das neue Modell vor allem für mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand sorgen, ohne dass sich das Land aus der Finanzierung der Kitas zurückzieht.

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Autor: Redaktion

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