Brandenburg will seinen Brand- und Katastrophenschutz Brandenburg neu aufstellen. Das Kabinett hat dafür dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zugestimmt.
Brand- und Katastrophenschutz Brandenburg bekommt neue Regeln
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen Einsätze künftig sicherer, klarer und unbürokratischer werden. Innenminister Dr. Jan Redmann verweist dabei unter anderem auf neue technische Entwicklungen wie den Einsatz von Drohnen.
Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren soll gestärkt werden.
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahr für Mitglieder der Kinder- oder Jugendfeuerwehr sollen die zuständigen Aufgabenträger künftig die Polizei informieren müssen.
Damit sollen Risiken früher erkannt und klare Meldewege geschaffen werden.
Unterstützung für Freiwillige Feuerwehren und betriebe
Neu geregelt werden soll auch die Zusammenarbeit mit Betriebsfeuerwehren. Diese könnten künftig rechtssicher die Freiwilligen Feuerwehren im örtlichen Brandschutz unterstützen. Das kann besonders tagsüber wichtig werden, wenn viele Ehrenamtliche beruflich eingebunden sind.
Außerdem sollen künftig gemeinsame Werkfeuerwehren möglich sein. Das soll vor allem Betrieben in Industrieparks helfen, Kräfte und Strukturen besser zu bündeln. Auch gemeinsame Ortswehrführungen sind im Gesetzentwurf vorgesehen.
Klare Regeln für Ehrenamt und Datenschutz
Die Novelle soll zudem Dienstpflichten von Ehrenamtlichen konkretisieren. Geregelt werden soll auch, wann hauptberufliche Einsätze, etwa bei Polizei, Rettungsdienst oder Justiz, Vorrang vor dem Ehrenamt haben.
Erweitert werden sollen außerdem Datenschutzgrundlagen, unter anderem für den Drohneneinsatz, die Erfassung von Reservisteneigenschaften und den Datenaustausch mit dem Bund.
Nach dem Kabinettbeschluss geht der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Landtag.
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