Eine Bronzefigur der Justizia vor einem unscharfen Bücherregal

Neutralitätsgesetz in Brandenburg: Justiz soll religiös neutral werden

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Die Brandenburger Landesregierung plant ein Neutralitätsgesetz, das sichtbare religiöse und politische Symbole in Gerichten verbieten soll. Betroffen wären Richter, Staatsanwälte und möglicherweise auch Schöffen während Gerichtsverhandlungen.

Neutralitätsgesetz Brandenburg soll Vertrauen in Justiz stärken

Ziel des geplanten Neutralitätsgesetzes ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängige Justiz zu sichern. Bürger sollen sicher sein, dass Urteile ausschließlich auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen werden und nicht durch persönliche religiöse oder politische Überzeugungen beeinflusst werden.

Konkret bedeutet das: Sichtbare Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz dürften im Gerichtssaal während Verhandlungen nicht mehr getragen werden. Das Gesetz soll präventiv wirken und bereits den Eindruck von Parteilichkeit vermeiden.

Seit Jahren bundesweit umstritten

Das Thema religiöse Symbole im Staatsdienst sorgt seit Jahren für Diskussionen in Deutschland. In mehreren Bundesländern gibt es bereits entsprechende Regelungen. Hintergrund für das Neutralitätsgesetz ist auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Demnach kann das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz das Vertrauen in die Neutralität der Rechtsprechung beeinträchtigen.

Richterbund fordert klare Regeln auch für Schöffen

Der Richterbund in Brandenburg unterstützt das Neutralitätsgesetz in Brandenburg grundsätzlich. Nach Ansicht des Verbands sollten die Regeln nicht nur für Berufsrichter und Staatsanwälte gelten, sondern auch für Schöffen. Da Schöffen keine Robe tragen, könnten beispielsweise religiöse Tattoos sichtbar sein und müssten dann ebenfalls unter die Regelung fallen.

Wichtig sei jedoch, dass muslimische Frauen mit Kopftuch weiterhin ihre Juristenausbildung absolvieren können. Einschränkungen könnten sich lediglich für Tätigkeiten im Gerichtssaal ergeben, nicht jedoch für die gesamte Ausbildung.

Zeitplan noch unklar

Wann das Neutralitätsgesetz Brandenburg tatsächlich kommt, ist derzeit noch offen. Ein konkreter Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren wurde vom Justizministerium bislang nicht genannt.

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Autor: Redaktion

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