Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags hat den Weg für eine Änderung beim Fraktionsgesetz Brandenburg freigemacht. Am Mittwoch stimmte das Gremium mehrheitlich dafür, dass der Landtag den Gesetzentwurf annimmt. Damit könnte künftig möglich werden, dass Abgeordnete nach einem Fraktionsaustritt eine eigene Gruppe im Parlament bilden – sofern der Landtag zustimmt.
Fraktionsgesetz Brandenburg soll Bildung neuer Gruppen erlauben
Im Zentrum der geplanten Reform steht eine Änderung des Fraktionsgesetz Brandenburg. Bisher ist dort festgelegt, dass Abgeordnete derselben Partei oder solche, die über denselben Wahlvorschlag in den Landtag eingezogen sind, nur eine gemeinsame Fraktion bilden dürfen.
Genau diese Regelung verhindert aktuell, dass sich kleinere Gruppen im Parlament offiziell zusammenschließen können. Die geplante Gesetzesänderung soll das künftig ermöglichen. Voraussetzung wäre allerdings eine Zustimmung des Landtags.
Hintergrund: Streit bei ehemaligen BSW-Abgeordneten
Auslöser für die Initiative ist die Situation von drei ehemaligen BSW-Abgeordneten im Landtag Brandenburg.
André von Ossowski, Melanie Matzies und Reinhard Simon waren Anfang Januar nach parteiinternen Konflikten sowohl aus der Partei als auch aus der BSW-Fraktion ausgetreten.
Die drei Politiker erklärten anschließend, sie wollten eine eigene parlamentarische Gruppe bilden. Offiziell anerkannt wurde diese bislang jedoch nicht, weil das geltende Fraktionsgesetz Brandenburg eine solche Konstellation bisher nicht vorsieht.
Den Gesetzentwurf zur Änderung brachte der fraktions- und parteilose Abgeordnete André von Ossowski selbst ein.
Widerspruch im bisherigen Gesetz
Ein weiterer Punkt der Debatte: Laut Brandenburger Landesverfassung sind Abgeordnete grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet und unterliegen keinem rechtlich bindenden Fraktionszwang.
Das derzeitige Fraktionsgesetz Brandenburg schränkt diese Freiheit indirekt ein, weil es die Bildung neuer Gruppen erschwert.
Genau dieser Widerspruch soll nun durch die geplante Gesetzesänderung beseitigt werden.
Ursprung der bisherigen Regelung
Die aktuelle Fassung des Gesetzes stammt aus dem Jahr 2016. Damals hatten SPD und Linke die Regelung beschlossen. Hintergrund war die Sorge, dass es zu einer Spaltung der AfD-Fraktion im Landtag kommen könnte.
Mit der geplanten Änderung könnte das Fraktionsgesetz Brandenburg nun erstmals seit Jahren grundlegend angepasst werden. Ob das Gesetz tatsächlich geändert wird, entscheidet jetzt der Brandenburger Landtag in einer der kommenden Sitzungen.
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