Wärmeversorgung in Lauchhammer gesichert – Einigung zwischen Vermieter und Energieversorger

Wärmewende in Brandenburg: Millionenhilfe für Kommunen

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Brandenburg treibt die Wärmewende voran: Das Land erstattet den Kommunen jährlich rund drei Millionen Euro aus Bundesmitteln für die kommunale Wärmeplanung. Das wurde auf der Jahreskonferenz 2026 des Klimabündnisses Stadtentwicklung in Potsdam deutlich.

Wärmewende Brandenburg im Fokus der Jahreskonferenz

Unter dem Motto „Wärmewende und Klimaanpassung finanzierbar machen: lokal, vernetzt und effizient“ kamen Vertreter aus Politik, Wohnungswirtschaft und kommunalen Unternehmen zusammen. Klar wurde: Die Wärmewende in Brandenburg gelingt nur, wenn Kommunen, Wohnungsunternehmen und Energieversorger eng kooperieren.

Bauminister Detlef Tabbert betonte die Herausforderung für Städte und Gemeinden. Die kommunale Wärmeplanung müsse bis Mitte 2028 weitgehend abgeschlossen sein. Das Land lasse die Kommunen dabei nicht allein. Die finanziellen Mehrbelastungen würden mit rund drei Millionen Euro pro Jahr ausgeglichen.

Vernetzung als Schlüssel zum Erfolg

Auf dem Podium diskutierten Minister Tabbert, Maren Kern vom BBU und Thoralf Uebach vom VKU über Finanzierung, Förderprogramme und konkrete Projekte. Themen waren unter anderem:

  • Finanzierung der Transformation im Gebäudesektor
  • Nutzung von Abwärme
  • Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Bundesförderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Ein zentrales Signal: Nicht jede Kommune muss eigene Lösungen neu entwickeln. Der Austausch bewährter Konzepte steigert Effizienz und kann Kosten senken.

Planungssicherheit für Investitionen gefordert

Die Wohnungswirtschaft betont: Ob die Wärmewende gelingt, entscheidet sich direkt im Wohnviertel. Dort müssen kommunale Wärmeplanung, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen ineinandergreifen. Voraussetzung seien verlässliche Förder- und Finanzierungsbedingungen auf Bundesebene.

Auch die kommunalen Energieversorger fordern klare gesetzliche Leitplanken. Planungssicherheit entstehe nur durch langfristig tragfähige Gesetze. Beim Gebäudeenergiegesetz brauche es zügig Klarheit. Zudem müsse die Kraft-Wärme-Kopplung bis 2038 verlängert werden, um Investitionen abzusichern.

Klimabündnis bis 2030 verlängert

Um die Wärmewende dauerhaft voranzutreiben, verlängerten das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, der BBU und der VKU ihre Kooperationsvereinbarung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Zusammenarbeit für weitere fünf Jahre – also bis Ende 2030.

Damit setzen die Partner ein klares Signal: Sie unterstützen die Kommunen weiterhin aktiv bei Wärmewende und Klimaanpassung.

Bereits seit 2022 organisiert das Bündnis sogenannte Klimareisen zu beispielhaften Projekten im Land. Zusätzlich lobt es seit 2023 im zweijährigen Rhythmus den Landeswettbewerb „CO2-neutrales Quartier“ aus. Dort würdigt es sowohl innovative Konzepte als auch konkrete Bauprojekte, die anderen Städten und Gemeinden als Vorbild dienen.

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Autor: Redaktion

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