Brandenburg startet ein neues Modellprojekt für Menschen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Speziell geschulte Fachkräfte sollen Betroffene künftig auch bei familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren begleiten. Das Projekt läuft zunächst an drei Amtsgerichten im Land und soll zeigen, ob sich diese Unterstützung dauerhaft etablieren lässt.
Unterstützung schon vor und während des Gerichtsverfahrens
Wer nach häuslicher Gewalt Schutz vor Gericht sucht, steht oft unter großem Druck. Genau dort setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an. Speziell ausgebildete Fachkräfte erklären den Betroffenen, wie ein Verfahren abläuft. Außerdem helfen sie dabei, Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Sie begleiten Betroffene durch das Verfahren, ersetzen aber weder eine anwaltliche Beratung noch eine Therapie. Im Strafverfahren gibt es diese Form der Unterstützung bereits. Nun testet Brandenburg gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern, wie sie auch bei familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren funktioniert.
In Brandenburg beteiligen sich zunächst die Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Bernau bei Berlin und Neuruppin. Der Verein Opferhilfe Land Brandenburg e.V. koordiniert die praktische Umsetzung. Neben Brandenburg nehmen auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am Modellprojekt teil.
Fast 6.800 Fälle häuslicher Gewalt in Brandenburg
Die Zahlen zeigen, wie groß der Bedarf ist. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Brandenburg 6.790 Fälle häuslicher Gewalt. Das waren 7,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt erfasste die Polizei 7.126 Opfer. Rund 69 Prozent davon waren Frauen. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, weil viele Fälle gar nicht angezeigt werden. Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm betont deshalb, dass Betroffene nicht nur rechtlichen Schutz brauchen. Sie sollen diesen Schutz auch tatsächlich erreichen können.
Für das Modellprojekt stehen bis Ende 2027 insgesamt drei Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Zusätzlich fließen zwei Millionen Euro in eine bundesweite Aufklärungskampagne. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt das SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies. Nach Abschluss des Projekts soll feststehen, ob die psychosoziale Prozessbegleitung dauerhaft auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren angeboten werden kann.
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