Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gilt ab Mittwoch, 26. August, ein neues Wasserentnahmeverbot für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree. Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände darf dort rund um die Uhr kein Wasser mehr mit Pumpen aus Flüssen, Seen oder anderen Oberflächengewässern entnommen werden.
Pumpen sind rund um die Uhr verboten
Das Verbot gilt rund um die Uhr und betrifft unter anderem elektrische Gartenpumpen und Tauchpumpen. Auch die Wasserentnahme für private Zwecke ist damit untersagt. Wasser darf allerdings weiterhin direkt und ohne Pumpe entnommen werden – zum Beispiel mit einer Gießkanne. Der Landkreis bittet dabei um einen sparsamen Umgang.
Wasserstände bleiben niedrig
Hintergrund sind die anhaltend niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände. Das Landesamt für Umwelt bewertet die Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt. Zur Stabilisierung der Abflüsse wurden bereits Ableitungen aus der Spree reduziert. Kühlere Temperaturen und einzelne Niederschläge können die Situation nach Einschätzung der Behörden bislang nur kurzfristig verbessern.
Verbot gilt ab 26. August
Das neue Wasserentnahmeverbot tritt am 26. August 2026 in Kraft. Es betrifft Eigentümer von Gewässergrundstücken und angrenzenden Grundstücken sowie Anlieger im betroffenen Gebiet. Im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster gilt bereits seit dem 20. Juni 2025 ein entsprechendes Wasserentnahmeverbot.
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