Nach weiteren Fällen der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen hat der Landkreis Dahme-Spreewald seine Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Neben den bestehenden Sperrbezirken wurde ein zusätzliches Untersuchungsgebiet festgelegt. Betroffen sind 109 registrierte Bienenstandorte mit insgesamt 410 Völkern.
Alle betroffenen Bienenhalterinnen und Bienenhalter sollen bis zum 30. August 2026 Proben ihrer Völker und Ableger entnehmen und zur Untersuchung abgeben.
Weitere Fälle nach Ausbruch bei Mittenwalde
Die Tierseuche war am 13. Juli 2026 in der Nähe von Mittenwalde festgestellt worden. Inzwischen sind weitere Fälle amtlich bestätigt. In den beiden Sperrbezirken sind nach Angaben des Kreisveterinäramtes aktuell sieben Bienenstandorte mit 40 Völkern betroffen. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat deshalb weitere Bekämpfungsmaßnahmen in einer Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Der Landkreis begründet die erweiterten Maßnahmen unter anderem mit einem besonders starken Seuchengeschehen an einem Standort, dort sollen zahlreiche Völker vermutlich an der Faulbrut verendet sein. Dazu kommt die Jahreszeit: Im Spätsommer kommt es bei Bienenvölkern häufiger zu sogenannter Räuberei. Dabei dringen Bienen in fremde Völker ein, um Futter zu holen. Dadurch kann sich der Erreger von Volk zu Volk und zwischen Bienenständen weiterverbreiten.
Carsten Brumme, Dezernent für Ordnung, Recht, Verbraucherschutz und Europaangelegenheiten, erklärt, dass der Landkreis schnell einen Überblick über die tatsächliche Seuchenlage bekommen wolle. Ziel sei es, Seucheneinträge effizient zu bekämpfen, die Ausbreitung zu stoppen und Sperr- sowie Überwachungsmaßnahmen möglichst noch in diesem Jahr abschließen zu können.
Imker sollen Völker kontrollieren
Das Veterinäramt fordert alle Imkerinnen und Imker auf, keine Bienenvölker in die Sperrbereiche zu bringen. Außerdem sollen regelmäßige Brutkontrollen durchgeführt werden. Auffälligkeiten an Bienenvölkern müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Wenn es klinische Auffälligkeiten gibt, dürfen am betroffenen Bienenstand zunächst keine Veränderungen vorgenommen werden. Dazu zählt etwa das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften.
Die Veterinärbehörde appelliert außerdem an Imkerinnen und Imker, beim Kauf oder Verkauf von Völkern und Ablegern vorsichtig zu sein. Empfohlen wird, nur Bienenvölker oder Ableger mit vorheriger Laboruntersuchung und einem amtlichen Gesundheitsattest zu kaufen oder abzugeben. Damit soll verhindert werden, dass die Krankheit unbemerkt in weitere Bestände getragen wird.
Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Entwarnung. Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Auch Honig und andere Bienenprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.
Die Krankheit betrifft ausschließlich die Larven von Bienenvölkern. Erwachsene Bienen erkranken nicht daran, können die Erreger aber weitertragen. Ausgelöst wird die Tierseuche durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae.
Gefährlich ist die Amerikanische Faulbrut vor allem für die Bienenbrut. Die Sporen des Erregers werden innerhalb eines Volkes durch Körperkontakt und Futteraustausch verbreitet. Wenn sich die Krankheit ausbreitet, kann sie zu einem Massensterben von Bienenvölkern führen.
Deshalb gehört die Amerikanische Faulbrut zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird von den Veterinärbehörden streng überwacht.
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