Das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet in Brandenburg wird kleiner. Mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg haben jetzt Folgen für Gemeinden rund um Cottbus und in der Lausitz. Das teilt die Lausitzer Rundschau mit.
Betroffen sind unter anderem Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern und Felixsee im Landkreis Spree-Neiße sowie Schwielochsee und Märkische Heide im Landkreis Dahme-Spreewald.
Sorbisch-wendisches Siedlungsgebiet: Gerichte sehen Nachweise kritisch
In mehreren Verfahren blieben Anträge auf Zulassung einer Berufung ohne Erfolg. Damit haben Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus überwiegend Bestand.
Im Kern ging es um die Frage, ob in den betroffenen Orten bis heute eine durchgehende sorbisch-wendische sprachliche oder kulturelle Tradition nachweisbar ist. Genau diese Kontinuität ist entscheidend, damit Orte zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden zählen.
Nach Auffassung der Gerichte reicht dafür nicht allein eine historische Besiedlung oder ein slawischer Ortsname. Auch einzelne Bräuche wie Zampern, Osterfeuer oder Vogelhochzeit genügen nicht automatisch, weil sie auch außerhalb sorbisch geprägter Orte vorkommen.
Folgen für Förderung, Sichtbarkeit und Pflichten
Für die betroffenen Kommunen hat die Entscheidung konkrete Auswirkungen. Dort, wo Ortsteile nicht mehr zum angestammten Siedlungsgebiet gehören, greifen viele Schutz- und Förderregelungen des Sorben/Wenden-Gesetzes nicht mehr.
Das betrifft unter anderem die Sichtbarkeit der sorbisch-wendischen Sprache, kulturelle Förderung und Beteiligungsrechte.
Gleichzeitig entfallen damit auch bestimmte Pflichten. Kommunen im Siedlungsgebiet müssen unter anderem zweisprachige Namen tragen und Straßenschilder auf Deutsch und Niedersorbisch beschriften.
Ein Ortsteil wird noch einmal geprüft
In einem Punkt ist der Streit noch nicht komplett beendet. Für den Ortsteil Gablenz in Neuhausen/Spree ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu. Dort soll noch einmal genauer geprüft werden, ob die bisherigen Belege für eine kontinuierliche sorbisch-wendische Tradition ausreichen.
Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden umfasst in Brandenburg grundsätzlich die Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie Gemeinden und Gemeindeteile in Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
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