Ein Richter schlägt in einem Prozess mit seinem Hammer bei der Urteilsverkündung auf ein Stück Holz

Anklage nach tödlichem Stoß auf Festgelände in Boxberg

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Nach einem tödlichen Vorfall auf einem Festgelände in Boxberg hat die Staatsanwaltschaft Görlitz Anklage gegen einen 33-jährigen Mann erhoben. Er soll im Juli 2025 einen 39-Jährigen so heftig gestoßen haben, dass dieser stürzte, schwere Kopfverletzungen erlitt und rund zwei Wochen später starb.

Dem Angeschuldigten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Görlitz.

Anklage vor dem Landgericht Görlitz

Die Staatsanwaltschaft Görlitz sieht nach Abschluss der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht. Deshalb wurde die Anklage zur Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Görlitz erhoben.

Der Vorfall soll sich in der Nacht zum 19. Juli 2025 auf einem Festgelände in Boxberg ereignet haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 33-Jährige einen 39 Jahre alten Mann vor einer Bühne unvermittelt und mit großer Wucht gestoßen haben. Der Mann stürzte daraufhin rücklings gegen eine Betoneinfassung. Dabei erlitt er schwere Kopfverletzungen.

Der 39-Jährige wurde durch den Sturz so schwer verletzt, dass er rund zwei Wochen später an den Folgen starb. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Fall deshalb nicht als einfache Körperverletzung, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge.

Strafrahmen reicht bis zu 15 Jahre

Körperverletzung mit Todesfolge kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen kann die Strafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren liegen.

Ob und in welchem Umfang sich der Vorwurf bestätigt, muss nun das weitere Verfahren zeigen. Als nächstes prüft das Landgericht Görlitz die Anklage.

Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, kommt es zu einem Prozess. Ein möglicher Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.

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Autor: Redaktion

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