14-Jährige nach versuchtem Mord in Cottbus verurteilt

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Eine 14-Jährige ist in Cottbus wegen versuchten Mordes verurteilt worden, muss aber nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus setzte die Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus. Die Tat hatte im September 2024 kurz vor der Landtagswahl für großes Aufsehen in der Stadt gesorgt.


Versuchter Mord in Cottbus: Urteil gegen 14-Jährige gefallen

Das Landgericht Cottbus verurteilte die Jugendliche wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Angaben des Gerichts hatte die Angeklagte gemeinsam mit einem bereits verurteilten Mittäter im September 2024 einen 56-jährigen Mann in einem Hausflur in Cottbus schwer misshandelt. Ohne medizinische Hilfe wäre das Opfer an den Verletzungen gestorben.

Da die Täterin zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war, wurde das Verfahren nach Jugendstrafrecht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Ziel sei es, eine Stigmatisierung zu vermeiden und die positive Entwicklung der Jugendlichen zu schützen, so das Gericht.


Mittäter erhielt deutlich höhere Strafe

Der zweite Täter, der zur Tatzeit 16 Jahre alt war, wurde bereits früher verurteilt. Das Gericht verhängte eine Einheitsjugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten. In dieses Urteil floss allerdings noch eine weitere schwere Straftat ein.

Der Jugendliche war mit einem gestohlenen Auto vor der Polizei geflohen. Nach einem Unfall starb der Beifahrer wenige Tage später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.


Warum die 14-Jährige nicht ins Gefängnis muss

Dass die verurteilte Jugendliche trotz versuchten Mordes nicht in Haft muss, begründet das Gericht mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts. Entscheidend seien die Lebensumstände zur Tatzeit sowie die positive Entwicklung seit der Tat gewesen.

Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass eine Haftstrafe nicht notwendig sei, um auf die Jugendliche einzuwirken. Stattdessen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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Autor: Redaktion

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