Brandenburg unterstützt neue Pläne für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Justiz- und Digitalminister Dr. Benjamin Grimm stellt sich damit hinter das Vorhaben von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Ziel ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen und den Schutz vor Deepfakes, digitaler Überwachung und anderer Formen digitaler Gewalt deutlich zu verbessern.
Brandenburg drängt auf schnellere Regeln gegen digitale Gewalt
Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Deepfakes und bildbasierter sexualisierter Gewalt im Netz. Nach Angaben sehen die Justizministerinnen und Justizminister akuten Handlungsbedarf, weil das geltende Recht mit der digitalen Entwicklung nicht mehr Schritt hält.
Schon auf der 96. Justizministerkonferenz wurde betont, dass das Strafrecht an neue digitale Formen von Gewalt angepasst werden müsse. Bislang gibt es für bestimmte Fälle keinen eigenständigen Straftatbestand.
Grimm sieht große Lücken im Strafrecht
Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm spricht von erheblichen Defiziten im bisherigen Schutz. Nach seiner Einschätzung seien die Folgen digitaler Übergriffe für Betroffene oft besonders schwerwiegend. Er begrüßt deshalb, dass auf Bundesebene nun zügig an gesetzlichen Änderungen gearbeitet werden soll.
Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Fälle, in denen Menschen durch manipulierte Bilder, Videos oder Audioinhalte in ihrem Ansehen geschädigt oder in ihrer Intimsphäre verletzt werden.
Diese Gesetzesänderungen sind geplant
Nach den vorgestellten Plänen soll unter anderem der bestehende § 184k StGB ausgeweitet werden. Künftig könnten dann auch pornografische Deepfakes, digitaler Voyeurismus und die nicht einvernehmliche Verbreitung entsprechender Inhalte stärker erfasst werden.
Zusätzlich ist ein neuer § 201b StGB vorgesehen. Er soll die unbefugte Verbreitung von mit Künstlicher Intelligenz erstellten oder manipulierten Inhalten unter Strafe stellen, wenn diese, dem Ansehen einer Person erheblich schaden könnten. Darunter zählen auch verfälschte Stimmaufnahmen und Filmsequenzen.
Außerdem ist mit dem geplanten § 202e StGB ein neuer Straftatbestand gegen unbefugtes Tracking und digitales Ausspähen mittels Spyware vorgesehen. Damit soll auf die zunehmende digitale Überwachung reagiert werden.
Mehr Möglichkeiten für Betroffene
Neben dem Strafrecht sollen auch die Möglichkeiten für Betroffene verbessert werden, sich schneller gegen digitale Gewalt zu wehren. Vorgesehen sind unter anderem richterlich angeordnete Accountsperrungen, stärkere Auskunftsrechte in Zivilverfahren und eine konsequentere Ahndung von Pflichtverletzungen durch Plattformbetreiber.
Mit den geplanten Maßnahmen sollen Betroffene besser geschützt und Täter im digitalen Raum wirksamer zur Verantwortung gezogen werden.
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