Nach dem tödlichen Messerangriff in Weißwasser ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Görlitz hat einen 35-jährigen Mann aus Weißwasser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Eifersucht gehandelt hat. Ein 30-jähriger Mann starb nach der Attacke im September 2025.
Messerangriff Weißwasser: Tat aus Eifersucht
Der Messerangriff in Weißwasser ereignete sich am 22. September 2025 in der Lutherstraße.
Nach Überzeugung des Gerichts zwang der Angeklagte zuvor seine damalige Verlobte, ihn zum Haus eines vermeintlichen Rivalen zu bringen. Dort kam es zu der tödlichen Attacke.
Der 30-jährige Mann wurde mit einem Messer tödlich verletzt. Die Frau erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.
Gericht sieht Mord als erwiesen an
Im Prozess ging es vor allem um die Frage: Mord oder Totschlag?
Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt hat. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen.
Der Vorsitzende Richter stellte bei der Urteilsverkündung klar:
Nach Ansicht des Gerichts liege ein Mord „in besonderer Klarheit“ vor.
Deshalb wurde der Mann wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt.
Angeklagter entschuldigt sich vor Urteil
Der Angeklagte hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Seine Verteidigung verwies unter anderem auf Alkohol- und Drogenkonsum sowie schwierige Erfahrungen aus der Kindheit.
Kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Mann noch einmal zutiefst.
Das Gericht sah jedoch keine Schuldunfähigkeit.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Verurteilte bleibt weiterhin in Haft.
Das Urteil gegen den Angeklagten nach dem Messerangriff Weißwasser ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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