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250 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung: Brandenburg zieht Bilanz Wohnen 2025

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 18. Februar 2026“.Liveblog ansehen

Brandenburg hat 2025 250 Millionen Euro in die soziale Wohnraumförderung investiert – deutlich mehr als im Vorjahr. Damit setzt das Land trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein starkes Signal für bezahlbaren Wohnraum.

Soziale Wohnraumförderung Brandenburg 2025 deutlich ausgeweitet

Im Vergleich zu 2024, als rund 212 Millionen Euro bereitgestellt wurden, ist der Mitteleinsatz spürbar gestiegen. Insgesamt wurden 1153 Wohneinheiten gefördert, die in den kommenden Jahren entstehen sollen. Davon profitieren besonders Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen: 1005 Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Damit bleibt Wohnraum langfristig bezahlbar.

Bauminister Detlef Tabbert betonte in Potsdam, dass Brandenburg die Wohnbauoffensive ernst nehme und alle vom Bund bereitgestellten Mittel vollständig ausgeschöpft habe. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sei weiterhin hoch.

Regionale Schwerpunkte der Wohnraumförderung 2025

Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung wurden gezielt im ganzen Land eingesetzt:

  • 54 Prozent flossen ins Berliner Umland mit angespannten Wohnungsmärkten.
  • 46 Prozent gingen in weitere Teile Brandenburgs, wo vor allem Bestände angepasst und gesichert werden.

Der größte Anteil entfiel auf den Mietwohnungsneubau:

  • 191 Millionen Euro für 790 neue oder wiederhergestellte Wohneinheiten
  • 24 Millionen Euro für 216 Wohnungen in Modernisierung und Instandsetzung
  • 34,6 Millionen Euro für 144 Wohneinheiten im Bereich Wohneigentum, besonders gefragt bei jungen Familien

Gleichzeitig machte Tabbert deutlich: Trotz höherer Fördersummen entstehen weniger Wohnungen als früher. Grund seien vor allem steigende Baukosten.

Mietpreisdämpfende Verordnungen verlängert

Zusätzlich zur sozialen Wohnraumförderung greift Brandenburg zu regulatorischen Maßnahmen. Das Land überprüfte 2025 die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung und fasste beide Regelungen neu.

Ein Gutachter identifizierte in 36 Städten und Gemeinden einen angespannten Wohnungsmarkt. Auf dieser Grundlage kann Brandenburg gezielt gegen übermäßige Mietsteigerungen vorgehen.

Zudem erarbeitete das Land erneut einen Wohnungsmarktbeobachtungsbericht. Die aktuellen Daten liefern Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen. Nach den Worten von Tabbert dient der Bericht als Kompass für die unterschiedlichen Entwicklungen in den Regionen.

Klare Forderungen an Bund und Branche

Im Bündnis für Wohnen fordert Brandenburg eine verlässliche Förderpolitik mit ausreichend Mitteln von Bund und Ländern, damit Investoren und Kommunen sicher planen können. Gleichzeitig drängt das Land auf steuerliche Anreize, um zusätzliche Investitionen im Wohnungsbau auszulösen.

Darüber hinaus spricht sich Brandenburg für ein Moratorium bei neuen technischen und rechtlichen Vorgaben aus, weil zusätzliche Auflagen die Baukosten weiter in die Höhe treiben. Parallel dazu will das Land die Digitalisierung im Wohnungsbau voranbringen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen.

Diesen Kurs setzt Brandenburg auch 2026 fort: Im Haushaltsplan stehen erneut 250 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung bereit.

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Autor: Redaktion

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