Mehrere Hühner in einem Stall

Vogelgrippe in Brandenburg: Agrarministerin warnt vor neuem Höhepunkt

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Dienstag, 23. Dezember 2025“.Liveblog ansehen

Die Vogelgrippe in Brandenburg bleibt eine akute Bedrohung: Agrarministerin Hanka Mittelstädt rechnet mit weiteren Ausbrüchen in Geflügelbetrieben. Allein in den vergangenen zwei Wochen wurden rund 15.000 neue Fälle registriert.

Wildvögel als Treiber des Infektionsgeschehens

Nach Einschätzung der Ministerin ist das Virus weiterhin aktiv, weil die Wildvogelpopulation, insbesondere Wassergeflügel, noch unterwegs ist. Das erhöhe das Risiko für einen weiteren, wenn auch kleineren Anstieg. Vogelgrippe in Brandenburg sei damit noch nicht überstanden.

Seit Anfang September kam es bundesweit zu zahlreichen Ausbrüchen. In Brandenburg mussten seitdem mindestens 185.000 Tiere getötet werden, vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner. Im Linumer Teichland wurden im Herbst zudem massenhaft tote Kraniche eingesammelt und beseitigt.

Neue Fälle in Potsdam-Mittelmark und Havelland

Zuletzt wurden in einem Mastbetrieb im Amt Beetzsee rund 12.500 Tiere gekeult. Auch in einem Hühnerzuchtbetrieb in Ketzin wurde das Virus erneut festgestellt. Dort musste der komplette Bestand von mehr als 26.000 Tieren getötet werden. Das Veterinäramt will alle Geflügelhaltungen innerhalb der Schutzzone in den kommenden Wochen kontrollieren.

Hoffnung auf Frost, Kritik an Vorsorge

Landesbauernpräsident Henrik Wendorff setzt auf sinkende Temperaturen. Frost könne helfen, die Ausbreitung einzudämmen. Gleichzeitig fordert er bessere Vorsorgemaßnahmen und schließt langfristig auch Impfungen nicht aus, sofern die Wissenschaft tragfähige Lösungen liefert. Der Virus verändere sich stetig, Anpassungen seien notwendig.

Keine landesweite Stallpflicht geplant

Agrarministerin Mittelstädt verteidigt die Entscheidung gegen eine flächendeckende Aufstallung. Brandenburg sei groß, das Infektions-Geschehen regional sehr unterschiedlich. Wo es keine Fälle gebe, müsse auch der Tierschutz berücksichtigt werden. Deshalb dürfen die Landkreise eigenständig entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie anordnen.

Autor: Redaktion

Und auf Radio Cottbus …

mehr Lausitznews