Die Blauzungenkrankheit hat Sachsen erreicht und wirkt sich jetzt auch direkt auf Brandenburg aus. Nach dem Nachweis des Virus in einem Rinderbestand in Sachsen gelten für viele Tierhalter neue Vorschriften bei Transport und Impfung.
Blauzungenkrankheit in Sachsen festgestellt
Im Landkreis Meißen in Sachsen wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 offiziell bestätigt. Der Ausbruch hat Folgen weit über Sachsen hinaus.
Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern eingerichtet. Teile Brandenburgs liegen innerhalb dieses Gebiets, darunter auch Cottbus und Teile der Lausitz.
Brandenburg liegt in der Restriktionszone
Durch die EU-weiten Vorgaben gelten nun auch in Brandenburg besondere Regeln für die Verbringung von Tieren. Betroffen sind vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten.
Tierhalter müssen sich darauf einstellen, dass Transporte in BTV-8-freie Regionen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Transporte innerhalb Deutschlands teilweise erlaubt
Innerhalb von Regionen, die nicht BTV-8-frei sind, bleiben viele Transporte weiterhin möglich. Dazu zählen Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie Transporte zur direkten Schlachtung. Voraussetzung ist, dass die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen.
Der wirksamste Schutz vor der Blauzungenkrankheit ist die gezielte Impfung. Wichtig ist dabei der richtige Serotyp. Impfstoffe schützen immer nur gegen bestimmte Virusvarianten.
In den vergangenen Jahren wurde vor allem gegen BTV-3 geimpft. Diese Impfungen bieten keinen Schutz gegen BTV-8. Tierhalter werden daher aufgerufen, ihre Bestände zusätzlich gegen BTV-8 impfen zu lassen.
Die Grundimmunisierung sollte vor Beginn der Gnitzensaison im Mai oder Juni abgeschlossen sein.
Finanzielle Unterstuetzung fuer Tierhalter in Brandenburg
In Brandenburg unterstützt die Tierseuchenkasse die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Bezuschusst werden Impfstoff, Impfdurchführung und eine Bestandsgebühr.
Voraussetzungen sind:
- Eintragung der geimpften Tiere in der HIT-Datenbank
- Vollständige Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse
- Ein korrekt ausgefüllter Beihilfeantrag
Fuer Menschen ungefaehrlich
Die Blauzungenkrankheit betrifft ausschließlich Tiere. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können ohne Bedenken verzehrt werden. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Gnitzen, eine blutsaugende Mückenart.
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